Arbeite 5Tage Mo-Fr die Woche, Chef sagt aber muss 6 Tage Mo-Sa beantragen? Die auch abgezogen werden?

4 Antworten

Das kommt darauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht. Ggf. im Tarifvertrag. Da wird die Arbeitswoche definiert. Wenn diese laut Vertrag von Montag bis Samstag ist, erhöht sich der Urlaubsanspruch auf von 20 mindestens 24 Tage und muss natürlich auch am Samstag genommen werden, wenn du die ganze Woche Urlaub haben möchtest.

Die Aussage Deines Chefs ist zutreffend, wenn ...

So, wie Du das beschreibst, hast Du bei Deiner 5-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen, das sind die Tage Montag bis Samstag, also auf Basis einer 6-Tage-Woche.

Auf Deine 5-Tage-Woche umgerechnet, ergibt das einen Anspruch von 20 Arbeitstagen Urlaub.

Wenn Du also 1 Woche Urlaub nimmst (das sind 6 Werktage oder 5 Deiner Arbeitstage), musst Du also 6 Tage von Deinem 24-tägigen Anspruch nehmen, das entspricht 5 Tage von Deinem umgerechneten 20-tägigen Anspruch.

Das entspricht auch Deiner Aussage "Im.Vertrag stehen 24 und er richtete sich nach dem Urlaubsrecht."

So oder so sind es insgesamt 4 Wochen Urlaubsanspruch (das ist der gesetzliche Mindestanspruch - und passt zum Taxigewerbe).

Arbeitest Du im Einzelhandel? Dann werden die Samstage mitberechnet.

Das sollte aber bei Dir nicht der Fall sein, wenn Du schon immer nur Montag bis Freitag arbeitest und das so in Deinem Arbeitsvertrag steht. Tut es das?

Les den mal richtig durch, vor allem den Abschnitt "Urlaubsanspruch".

lg Lilo

Wenn du regulär eine 5-Tage Woche hast, dann dürfen dir nur 5 abgezogen werden. Ich mache auch manchmal 6-Tage Wochen und mein Hotel hat natürlich jeden Tag auf, aber eine Woche hat eben er regulär 5 Arbeitstage. Der Rest ist Wochenende oder eben frei.