Arbeit im Ausland 182 Tage?

2 Antworten

besteuert wird nach dem Wohnortprinzip - nicht nach dem Ort des Arbeitsplatzes

JuppiDuppi506 
Fragesteller
 26.04.2024, 18:02

Vielen Dank für deine Antwort. D.h. wenn ich den Hauptwohnsitz in Deutschland behalte und mich an die maximalen Tage im Ausland halte, sollte es keine Probleme geben?

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Arbeitsnachweis vom Arbeitgeber.

JuppiDuppi506 
Fragesteller
 26.04.2024, 18:05

Vielen Dank für deine Antwort. Der Arbeitgeber duldet es, daher kann ich nicht garantieren, dass ich eine Arbeitsbescheinigung erhalte. Der Arbeitsort ist vertraglich in Deutschland - Homeoffice - und eine Anmeldung im Ausland wird seitens des Arbeitnehmers nicht vorgenommen. Kennst du noch andere Optionen des Nachweises? Dankeschön :)

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