Arbeit im Ausland 182 Tage?
Hallo Ihr Lieben,
ich kann mir vorstellen in Spanien zu leben und auch knapp die Hälfte des Jahres von dort aus zu arbeiten. Steuerlich ist dies einfach, wenn 182 Tage Auslandsaufenthalt nicht überschritten werden. In Spanien gilt hierfür jedoch die Nachweispflicht für den Beschuldigten, sollte die Frage nach den Aufenthaltstagen einmal aufkommen.
Meine Frage ist konkret: Wie kann ich die einzelnen Tage korrekt nachweisen, falls es begründet werden muss? Fluftickets? Fotos von Grenzüberfahrten mit dem Auto? Zeugen?
Wichtiger Hinweis:::Diese Frage stelle ich nicht, um herauszufinden, ob es wirklich nachweisbar ist und die Tage überschritten werden können, sondern lediglich um den Nachweis im Zweifelsfall zu erbringen, da ich ohnehin über die Hälfte der Zeit in DE einplane.
Vielen Dank :)
2 Antworten
besteuert wird nach dem Wohnortprinzip - nicht nach dem Ort des Arbeitsplatzes
Vielen Dank für deine Antwort. D.h. wenn ich den Hauptwohnsitz in Deutschland behalte und mich an die maximalen Tage im Ausland halte, sollte es keine Probleme geben?
Arbeitsnachweis vom Arbeitgeber.
Vielen Dank für deine Antwort. Der Arbeitgeber duldet es, daher kann ich nicht garantieren, dass ich eine Arbeitsbescheinigung erhalte. Der Arbeitsort ist vertraglich in Deutschland - Homeoffice - und eine Anmeldung im Ausland wird seitens des Arbeitnehmers nicht vorgenommen. Kennst du noch andere Optionen des Nachweises? Dankeschön :)