Arbeit Abmahnung gerechtfertigt? Azubi braucht Hilfe?

4 Antworten

Laut Gesetz (§5 EntFG) musst Du dem Arbeitgeber unverzüglich (!) deine Arbeitsunfähigkeit und die Voraussichtliche Dauer der Erkrankung mitteilen.

Unverzüglich heißt hier: Sobald Du die Info vom Arzt hast und ohne schuldhaftes Verzögern. Wenn Du erst um 15.00 beim Arzt raus warst, hättest Du entweder bei einem anderen Kollegen anrufen oder eine E-Mail schreiben können. Vielleicht wäre auch eine SMS an den Chef gegangen.

Anders sieht das nur aus, wenn eure Geschäftszeiten generell nur bis 15 Uhr gehen und Du keine Möglichkeit hattest, das gestern zu melden, abgesehen von der Mail.

wenn man sagt man hat ne Grippe geht man doch davon das das es mehrere Tage sind oder ?

Wenn es eine echte Grippe wäre, dann wärst Du nicht für mehrere Tage krank, sondern für 2-3 Wochen. Ich vermute eher, dass es nur eine Erkältung ist und da kann der Arbeitgeber nicht wissen, wie lange Du weg bist.

Mich selbst hebelt eine Erkältung gern mal 1-1,5 Wochen aus, ein guter Freund von mir ist nach 1-2 Tagen wieder einsatzfähig, wenn es nur eine leichte Erkältung ist..

Du hast mit Sicherheit eine Email vom Betrieb! Du hättest ihm die Dauer der AU auch gestern noch via Email mitteilen können.

Passiert ist passiert. Es bricht dir kein Zacken aus der Krone, wenn du "Es tut mir leid. Es wird nicht wieder vorkommen" sagst.

Damit beweist du Kritikfähigkeit und gutes Benehmen.

Irgendwelche Entschuldigungen sind nicht angebracht... Fakt ist, du hast unverzüglich die Dauer einer AU mitzuteilen,. Eine Email hätte dieser Forderung entsprochen.

Wenn du ihn gestern informiert hast, dass Du krank bist und zum Arzt gehst und gestern die Krankheit festgestellt wurde, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, die gestern ausgestellt wurde, kann er Dir gar nichts. Solltest Du eine Abmahnung erhalten, kannst Du diese direkt beim Arbeitsgericht einreichen, sag deinem AG dass und du wirst keine bekommen, Btw gibt es einen Betriebsrat? Dann bekommst Du eh keine

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe gelernt, FOS, BW, studiert, Meister, TBW
Heyholeut 
Fragesteller
 14.11.2023, 12:16

Ich hab aber die Arbeitsunfähig erst heute um 8:30 abgeschickt aber die ist von gestern

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ChristianLE  14.11.2023, 14:30

Er hätte ihn aber auch gestern über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung informieren müssen. Allein die Aussage "Ich gehe mal zum Arzt" reicht da nicht aus.

Eine Ausnahme liegt nur vor, wenn er nachweislich nach der Geschäftszeit das Arztzimmer verlassen hätte

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Schreibe dazu eine Gegendarstellung zu der (schriftlich vorliegenden) Abmahnung, verbunden mit der Bitte, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen oder Deine Gegendarstellung zur Akte hinzuzufügen.

Eine Klage gegen die Abmahnung vorm Arbeitsgericht ist völlig fruchtlos.

Eine Abmahnung ist ja keine Kündigung, sondern als eine Aufforderung vom Arbeitgeber aufzufassen, eventuelles Fehlverhalten nicht zu wiederholen,