Kündigung weil ich nicht angerufen habe?

4 Antworten

Du bist ja deiner Pflicht nachgekommen Bescheid zu sagen und kannst es ja auch nachweisen. Wenn der Bezirksdienstleister dann nicht ans Telefon geht ist es ja nicht dein Verschulden. Zudem hast du dann den zweiten Weg des Schreibens gewählt und das kann und sollte dir auch keiner negativ auslegen!

Gruß

Nö. Du hast deiner Pflicht genügt.

Und wenn die dich dafür rauswerfen, gibt es zig Betriebe mit einer echten Kultur, bei denen du besser aufgehoben bist.

Klagen könntest du dagegen auch.

Keine Sorge, du bist kurz vor der Prüfung, die machst du auch. In diesem Betrieb.

Solange du schriftlich mitgeteilt hast, da hast du schon deine Pflicht erfüllt. Wie verantwortlich dein Chef ist, musst du dir keine Sorgen machen. Sollte dann ein Kündigungsschreiben kommen, kannst du es gern beim Kammer beschweren. Ob es was daraus wird, wirst du erfahren