Kündigung weil ich nicht angerufen habe?
Hallo ich bin Azubi im 3 Lehrjahr bin seit Mittwoch letzte Woche krankgeschrieben, habe eine Mandelentzündung und Schnupfen. Ich habe meinem Chef Bescheid gegeben das ich Krank bin noch am selben tag am Nachmittag fragte er mich ob ich dem Bezirksleiter Bescheid gegeben habe (das mussten wir noch nie machen) daraufhin habe ich ihm gesagt das ich das nicht gemacht habe und das ich das nicht wusste und seit wann das so ist habe ich gefragt (die nummer von dem Bezirksleiter hatte ich auch nicht). Er sagte das das neu wäre den Bezirksleiter zu informieren und er vergessen hatte das zu erwähnen das habe ich dann gemacht allerdings per whatsapp weil er nicht an sein Telefon ging. Ich habe dem Bezirksleiter nur geschrieben das ich Krank bin aber habe ihm nicht gesagt wie lange er hat mir gute Besserung gewünscht. Da es mir aber sonntags immer noch nicht gut ging und ich mit Fieber nachts aufgestanden bin habe ich meinem Chef Bescheid gegeben das war ca 01:00 nachts und gesagt das ich wahrscheinlich bis Mittwoch Krank bin, dem Bezirksleiter habe ich jz nicht mehr Bescheid gegeben, weil ich ihm ja am Mittwoch geschrieben habe und nicht gesagt habe bis wann ich krank bin. Dann hat mein Chef gesagt ich soll ihn anrufen das er bis 20.00 uhr erreichbar sei, ich hab angerufen er ging wieder nicht ran so habe ich ihm wieder auf whatsapp geschrieben. Können die mich wegen sowas kündigen weil ich den Bezirksleiter nicht erreichen konnte per Telefon? Ich meine ich habe ihm ja oer whatsapp geschrieben und er hat es auch gesehen …
4 Antworten
Du bist ja deiner Pflicht nachgekommen Bescheid zu sagen und kannst es ja auch nachweisen. Wenn der Bezirksdienstleister dann nicht ans Telefon geht ist es ja nicht dein Verschulden. Zudem hast du dann den zweiten Weg des Schreibens gewählt und das kann und sollte dir auch keiner negativ auslegen!
Gruß
Nö. Du hast deiner Pflicht genügt.
Und wenn die dich dafür rauswerfen, gibt es zig Betriebe mit einer echten Kultur, bei denen du besser aufgehoben bist.
Klagen könntest du dagegen auch.
Keine Sorge, du bist kurz vor der Prüfung, die machst du auch. In diesem Betrieb.
Solange du schriftlich mitgeteilt hast, da hast du schon deine Pflicht erfüllt. Wie verantwortlich dein Chef ist, musst du dir keine Sorgen machen. Sollte dann ein Kündigungsschreiben kommen, kannst du es gern beim Kammer beschweren. Ob es was daraus wird, wirst du erfahren
nein.