Anzeige? Whatsapp?
Ein Mädchen hat mich angezeigt, weil ich ihre Nummer auf whatsapp in Gruppen geschickt habe weil sie genervt hat und frech war. Sie hat mich wirklich angezeigt zumindest steht es auf ihrem Zettel so, und ich soll Geldstrafe bekommen, stimmt das oder wird die Anzeige einfach verfallen? Ich bin 16.
Da
7 Antworten
Es gibt nur das Verstoß der Datenschutzverordnung Bruch der Privatsphäre, das ist meiner Meinung nach kein Grund für eine Straftat!
Es ist immer besser die Person zu fragen ob die Nummer weiter geleitet werden darf!
Das muss bei Bildern echt beachtet werden!
1.) Datenschutzgrundverordnung
2.) "Bruch der Privatsphäre"? Was soll das sein?
3.) "Das muss bei Bildern echt beachtet werden" hier geht es nicht um Bilder
Der Vestoß gegen die DSGVO und/oder BDSG können sehr wohl Straftaten sein!
Als Minderjährige/r kriegt man normalerweise keine Geldstrafen, sondern eher Sozialstunden. Das stellt sich aber noch heraus wenn es wirklich zu einem Verfahren aufgrund dieser Anzeige kommt
Die Anzeige ist rechtmäßig, weil Du gegen den Datenschutz verstoßen hast. Jemanden ohne sein Einverständnis in eine Whats-App Gruppe aufzunehmen verstößt deshalb gegen den Datenschutz, weil alle Gruppenmitglieder jede Nummer sehen können. Somit hast Du personenbezogene Daten weitergegeben.
Wie es ausgeht hängt von der Saatsanwaltschaft ab. Möglich wäre, dass es fallengelassen wird, dann steht aber der zivile Klageweg offen.
Im schlimmsten Fall wahrscheinlich eine Geldstrafe und/oder Sozialstunden
Strafgesetzbuch §238 (sog. Anti-Stalking-Paragraf):
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er ....
3b) Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen
Genau das hast du getan. Viel Spaß.
1.) habe das nicht ich getan, antworte bitte dem Fragesteller
2.) wäre das eine Möglichkeit (wenn auch unwahrscheinlich)
3.) kommt es auf die eigentliche Anzeige an - Du hast jetzt einfach einen Straftatbestand herausgesucht. Das bedeutet aber nicht, dass die Anzeige auch darauf lautet.
4.) vergleiche: "oder mit Geldstrafe" (Dein Text) <> "wahrscheinlich eine Geldstrafe" (mein Text). Beim ersten Vergehen, insbesondere im Jugendalter wird keine Freiheitsstrafe verhängt
Wegen welchem Tatbestand wurdest du angezeigt? Ich weiß nicht, was das für ein Zettel war, aber über Strafanzeigen wirst Du postalisch informiert.
steht doch dort "Straftat nach dem Bundesdatenschutzgesetz" somit Datenschutzverstoß
Du hast hier Teile eines Schreibens der Staatsanwaltschaft gepostet. Sobald die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird, muss sie der Anzeige nachgehen.
Der "Zettel" kann real sein, können wir hier aber nicht prüfen.
Du fragst nach den Möglichkeiten und die wurden Dir hier bereits aufgezeigt. Ich wiederhole aber: nur weil es von der Staatsanwaltschaft u.U. fallengelassen wird, ist das Kapitel damit möglicherweise noch nicht zu Ende.
Im Schreiben kannst Du lesen "Etwaige zivilrechtliche Ansprüche...". Damit wäre Schadensersatz oder Schmerzensgeld möglich, vielleicht auch weitere Ansprüche.
Ja - es hängt alles auch von der Beweislage ab und so kann niemand hier sicher sagen, was genau passieren wird. Möglich ist vieles.
Das ist Ansichtssache. Stell Dir vor ich verbreite Deinen Namen und Deine Anschrift. Vielleicht sogar noch ein Bild dazu und sagen wir mal alles im Kontext dieser Anzeige.
Jetzt beginnt vielleicht ein Shitstorm gegen Dich an den sich plötzlich jeder dranhängt und es schaukelt sich so hoch, dass Du auch für Sachen angefeindet wirst, mit denen Du überhaupt nichts zu tun hast. Das ist aber egal, Du wirst gerade als Opfer verwendet und jeder haut drauf.
Würde Dir das nichts ausmachen?
was aber nicht rechtfertigt ihre Daten zu verbreiten.
Ein zusätzliches Problem ist der Zeitpunkt den Du Dir ausgesucht hast. Datenschutz ist im Moment in aller Munde und sehr hoch aufgehängt. Damit ist die Wahrscheinlichkeit, dass es alles im Sande verläuft relativ gering.
nur weil es jeder mach ist es nicht erlaubt
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Das Rumjammern hilft nichts. Du hast Shit gebaut und musst dafür geradestehen. Jetzt warte was passiert.
Ich kann Dir nur sagen, dass Deine Argumentation und Deine Reaktion hier bei jemandem, der über das Strafmaß zu entscheiden hätte, sicher keinen positiven Eindruck macht.
Mein Tipp: mach Dir ernsthaft Gedanken, versetze Dich in ihre Lage. Vielleicht willst Du nochmal Kontakt aufnehmen, darüber reden und um Entschuldigung bitten. Eine Anzeige kann man auch zurückziehen.
Du kannst ohne ihr Einverständnis nicht einfach ihre Nummer weiterschicken.... Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, aber eine Anzeige scheint überzogen....
Ich hatte deswegen auch geschrieben das ich mir nicht sicher bin das es überzogen ist....
Hab noch keine Post bekommen und keine Ahnung ob sie beweise hat und außerdem steht da Tobias und das ist mein vater nicht ich