Anzeige wegen Lügen im Lebenslauf?

3 Antworten

Hallo!

Ja, theoretisch ist das denkbar. Es könnte sich um einen Betrug nach § 263 StGB handeln. Allerdings kommt es entscheidend darauf an was genau im Lebenslauf falsch ist.

Beispiel: Im Lebenslauf steht ein abgeschlossenes Studium für 2004, mehrere Auslandsaufenthalte und berufliche Stationen bei führenden Unternehmen in dem jeweiligen Bereich. Die Einstellung des Bewerber erfolgte eben genau wegen dieser mehrjährigen und vielschichtigen Erfahrung. Sollte allerdings alles (inkl. Studium) gelogen sein, dürfte der Arbeitgeber sich getäuscht fühlen. Er hätte dem Bewerber so niemals den Job gegeben und dieser Bewerber hat auch (schon mangels Studium, aber auch mangels Erfahrung) nicht die Leistung erbringen können, für die er bezahlt worden ist. Hier dürfte ein Betrug vorliegen.

Gegenbeispiel: Im Lebenslauf stehen nur sehr ungenaue Zeiträume. Etwa: Studium 1999 bis 2004, danach berufliche Tätigkeiten bei A, B und C bis einschl. 2019... Der Bewerber hat das Studium auch tatsächlich abgeschlossen. Er hat auch bei A, B und C gearbeitet. Allerdings jeweils nur sehr kurz (A: 6 Wochen in 2004, B: 8 Wochen in 2005 und C: 4 Wochen in 2019). Den Rest der Zeit war der Bewerber nicht beschäftigt. In diesem Fall dürfte es äußerst schwer fallen zu argumentieren, dass der Bewerber nicht die der Bezahlung entsprechende Gegenleistung erbringen könnte. Er hat zwar in seinem Lebenslauf den Eindruck erweckt er habe langjährige Erfahrungen. Aber nur weil er diese nicht hat, muss seine Arbeitsleistung noch nicht automatisch schlecht gewesen sein (also so schlecht, dass man von einem Missverhältnis zur Bezahlung sprechen kann). Hier dürfte kein Betrug vorliegen.

Zivilrechtlich dürfte aber in beiden Fällen eine arglistige Täuschung vorliegen, sodass der Arbeitsvertrag anfechtbar ist (einer Kündigung bedarf es dann gar nicht mehr). Ggfs. treffen den Bewerber im Nachhinein auch Schadenersatzpflichten.

Alles in allem ist es also keine sonderlich gute Idee. Zudem lassen sich Arbeitgeber meist nicht so leicht übers Ohr hauen. Sie lassen sich Zeugnisse o.ä. zeigen und rufen auch mal beim vorherigen Arbeitgeber an. So eine Lüge kann also schon auffliegen, bevor man etwas gewonnen hat.

Möglich, aber derjenige müßte es schon beweisen können, und das ist sehr unwahrscheinlich.

Ist arglistige Täuschung, auch nach der Probezeit kanns da die fristlose Kündigung geben