Anzeige wegen geklautem Fahrradhelm?

7 Antworten

Du kannst Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Was wird dann passieren? Das Verfahren wird eingestellt, da der Täter nicht bekannt ist und auch nie sein wird. Außer er kann nicht ruhig schlafen und gesteht bei der Polizei seinen Diebstahl :)

Du bekommst bei der Polizei dann noch eine Anzeigenbescheinigung. In dieser wird quasi bestätigt, dass du deinen Fahrradhelm als gestohlen gemeldet hast. Also Geschädigter in einem Strafverfahren bist.

Das beste was dir nun passieren kann ist, dass dir deine Versicherung deinen gestohlenen Fahrradhelm erstattet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeiobermeister

... dann wurde aber doch nicht geklaut, sondern nur mitgenommen und nach der nächsten Ecke bestimmt in die Wiese geworfen.

Viel Glück, aber ein Anzeige bringt son Ding meist nicht zurück.

Wieso war der eigentlich mitsamt Rad nicht versichert?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Mickrik702  18.11.2019, 21:44

Das stimmt so nicht. Wenn der Helm nicht abgesperrt war, ist es Diebstahl, wäre er abgesperrt gewesen, dann wäre der Straftatbestand des schweren Diebstahls erfüllt.

In der Praxis macht das keinen Unterschied, denn er wird nicht zurückkommen.

Du kannst Dir ja einbilden, dass Du einem armen Menschen ein Stück Sicherheit überlassen hast und Dich darüber freuen.

Wenn Dein nächster Helm teuer ist, schließt ihn halt einfach an.

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schleudermaxe  19.11.2019, 06:33
@Mickrik702

Zitat:

In der Polizeilichen Kriminalstatistik wird einfacher Diebstahl von Fahrrädern incl. unbefugte Ingebrauchnahme unterschieden von schwerem Diebstahl, der den Diebstahl von abgeschlossenen Fahrrädern meint.

Und wenn es unbefugte Ingebrauchnahme gibt, gibt es die eben. Dafür kann ich nichts.

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Ob es sich lohnt, musst du dich selbst entscheiden bzw. dich selbst fragen.

Gruß!

Du kannst eine Anzeige erstatten klar aber vermutlich wird das nicht so ernstgenommen.

ronnyarmin  16.11.2019, 22:00

Ernstgenommen werden wird das schon. Aber welchen Erfolg sollte es haben?

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Stand wenigstens dein Name darin?

Die Polizei fahndet nicht danach: entweder du findest ihn wieder oder keiner.

Sachbearbeitung wie folgt: knicken, lochen, abheften