Anzeige wegen Falschparken (Einfahrt)?

2 Antworten

Wenn du die zufahrt einer Firma zum Beispiel zuparkst und diese belegen kann dass dadurch ein schaden verursacht wurde, kann dies auf Zivilrechtlicher ebene ggf. eigeklagt werden. Wenn du sagst dass es eine Schule war, wird es hier wahrscheinlich nicht so sein, dass ein Schaden entstanden ist, abseits von ggf. zum Beispiel Taxikosten. Ebenso spannend ist, das wenn du eine einfahrt zuparkst, der zugeparkte dann das Selbsthilferecht in Anspruch nimmt, also dein auto zur Seite schiebt und dabei dein Fahrzeug beschädigt, dir kein Schadensersatz zusteht. Aber zurück zu deiner frage, ob die da was machen oder nicht, lässt sich Schiwierig sagen, oft ist es den leuten dann doch zu viel Arbeit.

Da kommt nichts nach.

Du hast das Knöllchen vom Ordnungsamt bezahlt und damit ist die Sache vom Tisch.