Anzeige dafür dass das Fahrrad von FrEuNd geklaut wurde?

7 Antworten

Das mit der Anzeige ist seltsam. Aber wenn ich mir etwas ausgeliehen hätte, und es kommt weg oder geht kaputt, dann versuche ich, dem Besitzer den Schaden zu ersetzen. Wahrscheinlich sieht Dein Freudn das genauso und hat nun ein Jahr lang gewartet, dass Du Dich mal bewegst.

Naja was? Hat er sein Fahrrad denn nicht gegen Diebstahl versichert?

Wäre jetzt egal wer es wo abgestellt hat. Wenn dein ex Freund eine Versicherung hätte. Vielleicht eingeschlossen in die Hausratversicherung oder separate Fahrradversicherung.

Deine PHV bezahlt das Rad jedenfalls nicht. Denn dein ex Freund hat es dir freiwillig ausgeliehen. Damit nimmt er in Kauf, daß es dir geklaut werden könnte.

Anzeige bringt nix, da keine Straftat deinerseits vorliegt.

Du schuldest ihm jedoch ein Fahrrad. Entweder das, welches er dir geliehenen hat oder einen gleichwertigen Ersatz.

AnglerAut  16.05.2021, 22:19

Da muss ich leider widersprechen. Der Anspruch auf Rückgabe ist unmöglich und geht damit unter. Der Entleiher muss nur zahlen, wenn ihn ein Verschulden trifft.

0
RobertLiebling  16.05.2021, 22:28
@AnglerAut

Das wird regelmäßig der Knackpunkt sein - ob das entwenden lassen noch unter den vertragsmäßigen Gebrauch der Sache zählt.

0

Moin,

hat er ggf es selbst mit einem Zweitschlüssel mitgenommen und versucht nun noch an Geld zu kommen. Nach einem Jahr wäre es etwas spät für ne Anzeige.

mfG

Hallo870 
Fragesteller
 16.05.2021, 22:08

Moin ne es wurde aufgebrochen fotos hab ich auch

0
LKuIK  16.05.2021, 22:11
@Hallo870

Ok, aber steht immer noch der lange Zeitraum da. Warum erst nach solanger Zeit.

0
Hallo870 
Fragesteller
 16.05.2021, 22:14
@LKuIK

Weiss ich nicht und das beste ist das er danach auch mein bmx verloren hat😅

0
LKuIK  16.05.2021, 22:18
@Hallo870

So ein Zufall, mag es ja geben, aber ich glaub eher nicht. Dreh den Spieß um und verlange 100 €. Mit Erer Freundschaft stimmt was nicht.

0

Verliehen ist verliehen. Und man verleiht nichts, ohne das Risiko in Kauf zu nehmen, dass z.B. Diebstahl, Unfälle o.Ä. passieren können.

Ist mit einem Auto z.B. genauso.

RobertLiebling  16.05.2021, 22:14

Das sieht das BGB anders. Das verlangt doch tatsächlich vom Entleiher, die Sache zurückzugeben.

1
rallerapper799  16.05.2021, 22:15
@RobertLiebling

Ach stimmt ja. Die Sache mit Besitz und Eigentum. Hab ich übersehen. Trotzdem gibt es auch die anderen Fälle.

0