Anzeige?
Hallo,
ein Junge hat mir ein Gerät für 350€ verkauft und meinte dass das neu ist. Ich habe es zuhause auf gemacht und es war überall gekratzt es kann nicht neu sein. Ich habe später herausgefunden dass es geklaut ist. Er hat mehrere Geräte geklaut. Ich kann es aber nicht beweisen. Konnte ich ihm trotzdem anzeigen dass er mir ein gebrauchtes Gerät verkauft hat?
2 Antworten
Nachdem das Gerät gestohlen wurde, kann er hierfür angezeigt werden. Da er es dir als neu verkauft hat, kannst du ihn auch dafür nochmal anzeigen.
Hättest du gewusst, dass es gestohlen wurden, hättest du dich sogar wegen Hehlerei strafbar gemacht.
Da es jedoch gestohlen wurde, musst du das Gerät ja auch sogar zurückgeben. Dass du ihn dann auch anzeigst, ist durchaus möglich.
Konnte ich ihm trotzdem anzeigen dass er mir ein gebrauchtes Gerät verkauft hat?
Selbstverständlich, wer sollte Dich daran hindern?
Nicht durch eine Anzeige, das Geld musst Du anschließend zivilrechtlich einfordern oder einklagen.
Bekomme ich mein Geld dann zurück oder nicht?