Ankunftszeit von Zug unklar?

2 Antworten

  • Ab 60 Minuten Verspätung an Ihrem Zielbahnhof erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt
  • Ab 120 Minuten Verspätung an Ihrem Zielbahnhof erhalten Sie eine Entschädigung von 50 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt
  • Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben entrichteten Fahrpreises berechnet.
  • Die Fahrgastrechte für den Eisenbahnverkehr gelten auch im Nachtreiseverkehr (z.B. EuroNight).
  • Sie können im Entschädigungsfall zwischen einem Gutschein oder der Auszahlung des Geldbetrags wählen.

Guten Abend,

Das kann manchmal aus technischen Gründen passieren, wird dann aber meistens wieder per Hand korrigiert.

Also entweder warten, oder bei Gelegenheit das Zugpersonal fragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Arbeite in einer Betriebszentrale/ Leitstelle der Bahn