Anklage zurückgezogen wie lange muss ich abwarten?
Moin,
ich hätte mal eine relativ spezifischere Frage.
Hier kurz die Vorgeschichte:
Und zwar ist mir vor ca. 4–5 Monaten jemand ins Auto gefahren.
Er ist danach handgreiflich geworden, auf die Motorhaube gesprungen, und er wollte mir einen ca. 40 × 70 großen Backstein in die Windschutzscheibe werfen (alles vor seinen Kindern, und mehreren Zeugen).
Da aber 2 von mittlerweile 12 Zeugen ausgesagt haben, dass beabsichtigt mehrmals in das gegnerische Auto reingefahren bin, wurde mir der Führerschein entzogen (laut Polizei stellt es einen, schweren Eingriff in den Straßenverkehr darstellt dar).
Wenn man sich den Unfall ansieht, sieht man eigentlich deutlich, dass es nicht so gewesen sein kann, wie es die Aussagen wiedergeben (Links war ein Pöller und am Ende der vorderen Beifahrertür ist der Schaden der über die hintere Beifahrertür geht).
In der ersten Anklage stand, dass ich unter schwerem Alkoholeinfluss war (ich musste nicht pusten und mir wurde auch kein Blut abgenommen).
Jetzt habe ich am Freitag einen Brief bekommen, in dem steht, dass die Anklage gegen mich zurückgenommen wurde.
Jetzt habe ich das Problem, dass ich nicht weiß, was ich in dem Falle tun soll, bzw. wie lange es dauern wird, bis ich meinen Führerschein wiederkriege.
Kann mir jemand sagen, ob und wie lange ich noch warten muss bzw. ob die Anklage neu aufgenommen werden kann wegen der Verfahrensfehler?
3 Antworten
Da aber 2 von mittlerweile 12 Zeugen ausgesagt haben, dass beabsichtigt mehrmals in das gegnerische Auto reingefahren bin, wurde mir der Führerschein entzogen (laut Polizei stellt es einen, schweren Eingriff in den Straßenverkehr darstellt dar).
Wie soll das in dem Szenario denn überhaupt funktionieren, wenn er dir reingefahren ist?
In der ersten Anklage stand, dass ich unter schwerem Alkoholeinfluss war (ich musste nicht pusten und mir wurde auch kein Blut abgenommen).
So viele Fehler? Ich würde mir da einen Anwalt holen. Und wenn das so weitergeht schauen, dass ich die Dienstaufsichtsbehörde einschalte, da müsste ja irgendjemand mächtig pfuschen.
Mein Anwalt kann mir leider gar keinen Konkreten Zeiten nennen, deswegen wollte ich einmal hier nachfragen wie lange das dauern könnte, bzw. wie lange sowas Durchschnittlich dauert.
Was steht wortwörtlich in dem Schreiben? Steht da etwas von Einstellung des Verfahrens?
Die Information geht an die Führerscheinstelle, dann bekommst du vsl. deine Fahrerlaubnis zurück - wenn die FSSt keine Zweifel an deiner Fahreignung hat.
Straf- und Verwaltungsverfahren können, müssen aber nicht zwangsläufig zum selben Ergebnis kommen.
Im Schreiben steht: "Die Anklage vom 21.08 wird zurückgenommen" (also dem Zeitpunkt wo ich diese auch bekommen habe).
Das Aktenzeichen ist mit einem 66 -73, also alle enthaltenen anklagen.
Hast du etwa keinen Anwalt genommen?
Der würde sich auch kümmern ggfs sogar Schadenersatz wenn der FS zu Unrecht einbehalten wurde.
Ich kann aber nicht nachvollziehen ob alles so stimmt wie du schreibst.
Es hat wohl ein Ermittlungsverfahren gegeben und dann ist keine Anklage erhoben worden wegen Stafttat "gefährlicher Eingriff"
Es kann aber sein dass du trotzdem eine Ordnungswidrigkeit begangen hast. Aber die könnte auch verjährt sein wenn nur den falschen Anschuldigungen nachgegangen wurde.
Wie gesagt: ein Fall for den Anwalt,
Ja, das ist leider das Problem, das war schon geplant, eigentlich müsste man wegen diesen Fehlern beim Landgericht anfragen, das würde aber leider deutlich länger dauern (laut einem Anwalt).
Und das Problem dabei ist, dass ich Pflege bedürftige Großeltern habe weswegen ich möglichst schnell wieder meinen Lappen brauche, damit ich die weiter pflegen kann.