Gibt es einen Weg die Fische beim Angeln nicht zu verletzen und auch nicht zu töten?

17 Antworten

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Du kannst auf Aale oder Hornhechte Pöddern. Diese Fische haben raspelzähne und bleiben wie ein Klettverschluss an den anstelle eines Hakens verwendeten bindfäden haften.

Ich kann dir aber garantieren, dass man beim angeln, wenn man Ahnung hat, auch mit dem Haken keinen Fisch ernsthaft verletzt. Die Fische empfinden Stress - das stimmt schon - aber sie tragen keine bleibenden schäden davon.

Liebe Grüße und Petri Heil

Tobubi

mikewolf  22.04.2012, 18:30

Tobu das Pöddern ist schon lange verboten. Ob es auf Hornhecht noch erlaubt ist weiß ich allerdings nicht.

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ToBuBi  23.04.2012, 14:14
@mikewolf

Ehrlich? Das wusste ich nicht! Aber wieso denn?

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ToBuBi  24.04.2012, 16:19

Danke für die HA :-)

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mikewolf  26.04.2012, 21:09
@ToBuBi

Komisch das ich keine Meldung mehr bekam, hoffe du liest es noch. Das Fischen mit Pödder wurde deshalb verboten weil zuviel gefangen wurde. Als ich vor über 20 Jahren mein Schein machte war es schon, oder kam gerade heraus. In der heutigen Zeit aber nachvollziehbar, denn der Aal wird bald auf der Roten Liste stehen.

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Machs doch wie wir Karpfenangler nimm wenn Du Angelst Haken mit Micro Wiederhaken oder gleich Schonhaken. So wenn Du Den Fisch im Kescher hast Hake Ihn Gleich da drin ab dann achte darauf das Seine Flossen Dicht am Körper anligen und lege den Fisch auf eine Abhakmatte und mache etwas Antiseptika auf die Einstichstelle des Hakens im Maul das Antiseptika bekommst von Korda oder Kryston Ich mache das seit Jahren und Jeder Fisch hat ohne Problem überlebt Fange hin und wieder einen

Zunächst einmal bedarf es einer rechtlichen Abklärung: nach derzeit gültiger Rechtslage dürfen Fische nur gefangen (damit natürlich auch geangelt) werden, wenn sie einer vernünftigen Verwertung zugeführt werden. Demzufolge ist es verboten, die Kreatur Fisch zum Gegenstand sportlicher Wettbewerbe oder anderer persönlicher Lustbefriedigungen zu machen (fangen und zurücksetzen!) oder fangen aus "Spass an der Freud". Es ist also völlig gleich, ob du beim Angeln deinen Fisch in irgendeiner Weise verletzt oder nicht, du musst ihn einer "vernünftigen Verwertung zuführen", wie es im Gesetztestext heisst. Dies gilt jedoch nur für maßige Fische; untermaßige müssen sogar schonend zurückgesetzt werden. Zu der Frage, ob gefangenen Fischen "unnötige Leiden zugefügt werden", gibt es viele schlaue und weniger schlaue Untersuchungen, die sich neben den evtl.Schmerzen auch mit den sog. "seelischen Schmerzen" beschäftigen; so z.B. mit der Tatsache des Fluchtreflexes. Die Meinungen zu diesem Gesamt-Themenkomplex sind derart vielschichtig, dass ich mir meine eigene Meinung gebildet habe und nach dieser verfahre: Fisch ist ein natürliches Lebensmsittel, das meine Familie und ich sehr gerne essen und ebenso gerne unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben fange - Punkt!

Also... im Tierschutzgesetz steht: "Man darf keinem Tier ohne triftigem Grund einen Schaden zufügen!" und ein triftiger Grund ist z.B. der Verzehr eines Fisches.

Das bedeutet: Nur wenn man einen Fisch mitnehmen möchte darf man überhaupt angeln. Fisch zu fangen um sie danach auf jeden Fall wieder zurrückzusetzen ist Tierquälerei!

Fische zurrücksetzen ist nur erlaubt, wenn die Fische untermaßig sind, wenn die Fische geschützt sind, als Besatz (in ein anderes Gewässer setzten (aber nur mit Erlaubniss beider Fischereiberechtigten)).

In der Praxis werden auch Fische, die nicht zum Verzehr geeignet sind (zu groß, zu klein, falsche Fischart) zurrückgesetzt, aber das ist so eine grauzone und die Angler streiten sich oft, ob das erlaubt ist... Es gibt einige Angler, die meinen, dass jeder maßige, nicht geschützte Fische getötet werden soll.

Zum Fische Keschern: Natürlich werden Fische die mit dem Kescher gefangen werden verletzt! Jede Berührung des Fisches verletzt die Schleimhaut und kann Krankheiten und Pilzbefall verursachen!

Fazit: TIERE SIND KEINE SPIELZEUGE! Und angeln darf man nur, wenn die Fische einer guten Verwertung zugeführt werden.

Bernhard1984  09.02.2017, 19:42

In welchem Tierschutzgesetz hast Du das denn bitte gelesen? Der Text lautet wie folgt.

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html

- Ja das stimmt der prinzipielle Grund sollte die Nahrungsbeschaffung sein, jedoch gibt es dennoch den Grund zur Aufrechterhaltung der Tradition sowie zur Hege und Pflege. Ggf. Umsetzmaßnahmen usw dies entscheidet dann jeweils der Fachkundige Angler (Experte mit Bescheinigung)

- Die Praxis ist keine Grauzone hier verweise ich auf ein Urteil

Das Fangen und anschließende Zurücksetzen von Fischen (Catch & Release) verwirklicht
nicht den Tatbestand des § 17 Nr. 2 b TierSchG.
40 StA Hannover v. 25.04.2003 – 1252 Js 70329/02 = NuR 03, S. 578 f.

Oder
Az. 52 Js 2790/06

Das alleinige zurücksetzen der Fische ist somit noch keine Tierquälerei und damit verboten, hier müssen zusätzliche Bedingungen erfüllt sein. Den Fisch beispielsweise stundenlang im Sack, Kescher oder angeleint zu lassen um bei Tageslicht ein Foto zu machen ist durchaus unmoralisch als auch ein Straftatbestand, aber nicht das alleinige Catch & Release. Auch sollte der Fisch keinesfalls lebend lange vermessen und gewogen werden. SONDERN UNVERZÜGLICH UND MIT GRÖSSTER VORSICHT ZURÜCKGESETZT WERDEN.

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das nennt man dann fischen und nicht mehr angeln-also mit netz, da werden die fische weder getötet noch verletzt!

Nekomone  22.04.2012, 12:38

Stimmt so nicht ganz. Es ist ein Unterschied ob man Fliegenfischt, Angelt oder mit Netzen fischt. Fliegengefischt wird im Fluss und fließenden Gewässer. Geangelt am See oder Meer. Und mit Netzen gefischt wird hauptsächlich in der Industrie oder als Beruf.

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