Angebliches Gewinnspiel strafbar?

3 Antworten

Nein, das ist ein sogenannter Wettbewerbsvorteil und untersagt.

Ja bzw. nein, das ist Betrug. Und verletzt nebenbei die AGB von Instagram.

Ich bin jetzt kein Jurist, aber Irreführung und Vortäuschung sind strafbar.