Am Privatparkplatz telefoniert bei rollenden auto

17 Antworten

Deine Chancen sehen extrem schlecht aus, wenn das Auto auch noch gerollt ist. Die Regel fuer die Strafen bei der Handybenutzung besagt, man darf nur telefonieren, wenn man nicht am oeffentlichen Verkehr teilnimmt. Das ist nur der Fall, wenn man z.B. auf einem Parkplatz STEHT und nur im Auto drinnen sitzt. Sobald der Motor an ist, oder man zB. an der Baustellenampel bei ausgeschaltetem Motor ewig wartet oder eben wie in Deinem Fall, der Parkvorgang noch gar nicht abgeschlossen ist, weil das Auto eben nicht gesichert stand, sondern noch am Rollen war, nimmt am noch am Verkehr teil und da ist eben Telefonieren verboten und es ergibt sich eine Strafe daraus, denn dann muss man seine volle Aufmerksamkeit dem Verkehrsgeschehen wittmen. Bei einem rollenden Auto eben, dass man niemanden anfaehrt und kein Auto beschaedigt.

Da sind die Urteile recht klar. Nur definitives Parken mit ausgeschaltetem Motor und ohne Rollen auf einem dafuer vorgesehenen Platz (fuer laengeres Parken vorgesehen) erlaubt im Auto sitzend die Bedienung des Telefons ohne Freisprecheinrichtung.

Hatte eine Bekannte, die hatte geparkt, aber den Motor noch laufen (war im Winter und kalt) und die durfte auch die Strafe abdruecken, weil der Motor eben noch lief.

Schlecht.

Denn auch auf einem privaten Parkplatz gilt die StVO wenn dieser zum öffentlichen Verkehrsraum gehört. Somit darf die Polizei auch dort Ordnungswidrigkeiten ahnden.

Den Widerspruch hättest du dir sparen können du wirst keine Chance haben du wirst eine Strafe bekommen Wenn du Telefonierst muss das Auto stehen und der Motor muss aus sein du kannst den Widerspruch zurück nehmen

Was ist ein "Müllerparkplatz"?

Wenn er öffentlich zugänglich war, musst du dich dort an die StVO halten.

Der Widerspruch war keine gute Idee.

Mit dem Widerspruch wirst du nicht durchkommen. Da es schon ausreicht wenn der Motor läuft und du telefonierst