Kann die Polizei nachträglich eine Strafe schicken,

7 Antworten

Hallo dennistr2,

grundsätzlich gesehen können die Polizeibeamten natürlich auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige schicken, ohne den Fahrer der den Verstoß begangen hat angehalten zu haben.

Das kann übrigens nicht nur die Polizei, dass kann jede Person. Wenn Du eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit siehst, kannst Du doch auch zur Polizei gehen, damit die den Verstoß beanzeigen.

Im übrigen schickt nicht die Polizei die Strafe, sondern sie nimmt den Verstoß nur auf und gibt ihn zur Ahnung an die entsprechende Stelle (Bußgeldstelle) ab, die Dir dann zuerst einen Anhörungsbogen zu schickt und später dann die Höhe des Bußgeldes festgelegt und Dir den entsprechenden Bescheid zusendet.

Aber im Gegensatz zu Dir als Jedermann hat die Polizei natürlich die Befugnis den Autofahrer anzuhalten und die Personalien aufzunehmen, damit es später keine Probleme gibt, nachzuweisen, wer zum Zeitpunkt des Verstoßes am Steuer gesessen hat. Und von diesem Recht macht die Polizei auch im allgemeinen gebrauch.

Denke mal, wenn die Polizeibeamten den Autofahrer nicht sofort angehalten haben, wird auch nachträglich nichts mehr kommen, auch wenn das natürlich durchaus möglich wäre. Aber warum sollten die Polizisten (Ausnahme sie hätten gerade einen wichtigen Einsatzbefehl bekommen) den Autofahrer nicht anhalten, wenn sie die Berechtigung dazu haben?

Schöne Grüße
TheGrow

Ja, kann sie.

Dann heißt es: Sie bekommen Post von der Polizei und das kann schon etwas dauern

ja natürlich, wenn sie Fotos gemacht haben .. aber das kann dauern ...

PepsiMaster  24.06.2013, 00:37

es sind keine Fotos erforderlich

Reiswaffel87  24.06.2013, 09:18
@PepsiMaster

Fotos nicht, aber dass man den Fahrer gesehen hat.

TheGrow  24.06.2013, 10:47
@Reiswaffel87

Weder sind Fotos nötig, noch muss jemand den Fahrer erkannt haben.

Anhand des Kennzeichens wird der Halter ermittelt und dem wird dann ein Anhörungsbogen zugesendet, in dem er den Verstoß zugeben, bestreiten oder angeben kann, dass nicht er sondern eine andere Person gefahren ist.

Wenn er natürlich sagt, eine andere Person gefahren, aber er weiß nicht wer zum angegebenen Zeitpunkt am Steuer sass, muss die Polizei schon in irgendeiner Art nachweisen, wer gefahren ist. Bei Rotlichtverstößen gibt es keine Halterhaftung, sondern es kann nur derjenige belangt werden, der auch gefahren ist.

Allerdings kann dem Halter insbesondere dann, wenn er bei mehreren Verstößen behauptet er wisse nicht wer gefahren sei auch die Auflage bekommen von nun an ein Fahrtennachweisheft zu führen, wo jede Fahrt penibel eingetragen werden muss. Aber das ist dann keine Bestrafung, sondern nur eine Auflage.

Schöne Grüße
TheGrow

Wenn sie es beweisen können, z.B. durch ein Foto ja. Aber eig ist es gängige Praxis denjenigen anzuhalten...

Gruß, Bayernfan.