Altenpflege Heilerziehungpflege

3 Antworten

Heilerziehungspfleger sind keine Pflegefachkräfte. Folglich dürfen sie keine Behandlungspflege leisten.

Allerdings werden sie in der Pflege (natürlich nicht von der Gehaltsgruppierung) wie Pflegehelfer betrachtet. Sie können also Grundpflege durchführen und mit Zusatzqualifikation, Anleitung und Überwachung bestimmte Formen der Behandlungspflege übernehmen.

Das macht aber wenig Sinn, weil in Behinderteneinrichtungen üblicherweise ambulante Pflegefachkräfte die Behandlungspflege wahrnehmen. Außerdem bekommt die Einrichtung großen Ärger, wenn HEP bei der Behandlungspflege einen Fehler machen würden.

kkkka 
Fragesteller
 26.04.2015, 14:57

Hallo Gregorianer, vielen Dank für deine Antwort. Ich habe gesehen, das es möglich ist eine Zusatzfortbildung bei der Awo zu machen nämlich zur beratenden und anleitenden Pflegefachkraft. Wenn ein Heilerziehungspfleger diese nun wahrnimmt und dann den Titel " Anleitende und Beratende Pflegefachkraft" erhält, ist das doch eigentlich paradox. Somit wäre er ja quasi examiniert, oder nicht? Ist die Bezeichnung "Anleitende und Beratende Pflegefachkraft" dann nicht eigentlich für ex Ap oder ex KP gedacht? Weil durch diesen Titel ist der Hep ja nicht examiniert und somit keine Pflegefachkraft.

0
Gregorianer  26.04.2015, 19:04
@kkkka

Die Ausbildung kannte ich nicht. Ich konnte sie aber im Internet für Fachkräfte und HEPs finden. Ausdrücklich wird gesagt, dass der Kurs nicht zum Praxisanleiter qualifiziert. Es scheint um das Anlernen von Hilfskräften ohne Ausbildung zu gehen.

Mir kommt das auch paradox vor. Allerdings fehlen überall Fachkräfte. Deshalb versucht man alle möglichen Leute für die Pflege zu qualifizieren. Das ist aber mit Sicherheit in einer rechtlichen Grauzone.

Konkret habe ich aber nur von HEPs gehört, die in der Pflege als Helfer in der Grundpflege arbeiten.

1
kkkka 
Fragesteller
 27.04.2015, 14:43
@Gregorianer

Es handelt sich für mich um die Vergabe falscher Titel. Es müsste dann "Anleitende und Beratende Pflegekraft" heißen. Sei es, es wäre ein ex AP/KP, der das wahrscheinlich nicht wahrnehmen würde, weil er es in der Ausbildung gelernt hat. Mit der rechtlichen Grauzone gebe ich dir voll und ganz Recht, ist es aber ein gravierender Unterschied, ob eine ex PK mit einer dreijährigen Ausbildung diesen Titel (Pflegefachkraft) durch sein Examen erhält, oder eine Pflegekraft, die in der Abendschule einen Kurs besucht, dann zu einem Thema ein Abschlussreferat hält und dann diesen Titel erhält. Das wäre ja glatt so, als würden wir Pflegefachkräfte die Abendschule besuchen und mit einem Referat einen Doktortitel erhalten, jetzt ganz überspitzt.

0

Meine Info ist: sie sind Fachkräfte, aber keine pflegefachkraft, sondern Fachkraft der heilerziehung weil sie auch einen gewissen Teil pädagogie dabei haben , dafür weniger Pflege. Je nach Bundesland dürfen diese nicht mal in Pflegeheimen als Fachkräfte arbeiten.

ischdem  28.04.2015, 04:36

SIE gelten  in keinem Bundesland als Fachkräfte in der Pflege

0

sie sind keine Pflegefachkräfte in der Pflege

als Heilerziehungspfleger sind sie Fachkräfte in IHREM Bereich