1 Antwort

Dein erster Link betrifft nur die Polizei, beim 2. geht es nur um Berlin.

Ja es gibt eine FwDV 300 die mit der PDV 300 ziemlich identisch ist.

Offiziell eingeführt ist die aber nur bei der Polizei Hamburg. Welche der über 100 BF in Deutschland sich da noch dran hält bzw. orientiert entzieht sich meiner Kenntnis. Hier kann jede BF Kriterien aufstellen wie sie selbst sie für richtig hält.

Nochmal anderes sieht das bei den Werkfeuerwehren aus. Hier hat die Firma welche eine Werkfeuerwehr aufstellt grundsätzlich auch die Entscheidungsfreiheit über die gesetzlichen Anforderungen, mal berufsgenossenschaftliche Regelungen in bestimmten Industriezweigen ausgeschlossen.

Also Nein, die Aussage stimmt nicht grundsätzlich, einfach weil es in D dazu keine einheitliche Regelung gibt.

SecretBiker07 
Fragesteller
 28.11.2022, 01:44

Alles klar, Dankeschön :)

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