Als Partner wie nach Deutschland?

1 Antwort

Zum Schutz von Ehe und Familie haben Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner, Elternteile und minderjährige, ledige Kinder die Möglichkeit, zu ihren Angehörigen nach Deutschland zu ziehen.
Grundsätzlich richten sich die Voraussetzungen danach, ob Sie
  • zu einer deutschen Staatsbürgerin oder einem deutschen Staatsbürger,

Quelle

Ohne Hochzeit:

Hier:

https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/zuwandererdrittstaaten-node.html