Alleine nach Stuttgart?

3 Antworten

Nicht unbedingt. Wenn sie davon ausgehen kann, dass Du nach menschlichem Ermessen nicht in Gefahr kommst und auch nichts anrichtest, ist es Rahmen der Aufsichtspflicht, Dich fahren zu lassen.

Mit 12 im Normalfall nicht mehr.

Aber um Deiner Mutter ein bisschen die Sorge zu nehmen.

Sie hat nicht nur die Aufsichtspflicht, sie hat auch die gesetzliche Pflicht Dich zur Selbstständigkeit zu erziehen. D.h. wenn Du einigermaßen zuverlässig bist, dann sollte sie Dich fahren lassen.

Was willst Du in Stuttgart?

Mal das Gesetz:

§ 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze

(1) 1 Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). 2 Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

(2) 1 Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln.

 2 Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.

(3) 1 Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. 2 Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

Vorherige Gesetzesfassungen

Geht sie auch täglich zur Schule mit dir, um dich zu beaufsichtigen?

Kinder dürfen je nach Alter und Entwicklungsreife auch gerne alleine mal etwas unternehmen. Allerdings müssen sie darauf vorbereitet sein und auf Gefahren hingewiesen werden. Wenn du zum Beispiel schon mit deinen Eltern mal nach Stuttgart gefahren bist und dich auskennst, dann kann deine Mutter es dir durchaus erlauben. Sie muss es aber selbst entscheiden; vorschreiben kann man es ihr nicht.

Du kannst ihr die Entscheidung vielleicht einfacher machen, indem du genau erklärst, was du vorhast und ihr versicherst, dass du damit zurecht kommst.