ärger ausbildung?

5 Antworten

Auf den AB der Kanzlei sprechen und eine kurze E-Mail schreiben. Dann ist deine Pflicht erfüllt.

Es ist nicht Deine Aufgabe, da jetzt Werweisswas anzustellen,mdamit der Laden läuft. Du hist die Azubi, Du hast Dich korrekt krankgemeldet.

Schick ne Mail an beide, dass Du nach der Krankmeldung heute um xy Uhr morgen bei Frau xy wiederholt niemanden erreicht hast.

Fertig.

Sei froh wenn Du bei so nem Haufen bald wegbist. Ich bin immer wieder überrascht, was sich grad RÄ arbeitsrechtlich so erlauben - die meinen gern, sie hätten nen Freifahrtschein für alles.

Gute Besserung!

Violetta1  12.12.2023, 12:47

Ach, und da er Mails ja nicht nutzt, wie Du schreibst: SMS mit o.g. Infos fertig.

Irgendwann ist's echt mal gut mit dem, was man von Azubis verlangt.

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Du hast deine Pflicht erfüllt. Muss er halt seinen AB mal abhören.

salhatesbologny 
Fragesteller
 12.12.2023, 12:42

mittlerweile kommt auch kein AB mehr.

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Mein Chef ist im Moment im Urlaub und meine Vorgesetzte hat mir gesagt ich soll ihn bitte kontaktieren und Bescheid sagen, dass niemand im Büro ist. es geht aber seit heute Morgen niemand ans Telefon bei ihm, weil er im Urlaub ist und auf dem Handy kommt nur der Anrufbeantworter.

Zu nächst mal ist es so, dass du eigendlich als Azubi der Weisungspflicht unterliegst. d.h. im Umkehrschluss muss IMMER jemand im Betrieb sein, der dich auch anleitet!

Wenn du hier also alleine den Betrieb führst. dann grenzt das schon an Fahrlässigkeit.

Als Auszubildender hast du die Pflicht,. die Arbeitsunfähigkeit dem Betrieb zu melden. Weiß deine Vorgesetzte bescheid, bist du der Pflicht bereits nachgekommen.

lg, Anna

Ich hoffe mal du hast ihm auf den AB gesprochen, aber mehr kannst du nicht machen.