Abzocke durch die Stadtwerke?

7 Antworten

Ich kenne es eigentlich so, dass der Anbieterwechsel nur möglich ist, wenn beim alten Anbieter gekündigt wurde. Der neue Anbieter holt sich dafür auch die Bestätigung. Irgendwas läuft da bei euch unkontrolliert. Und hört auf zu telefonieren, geht persönlich hin, jedes SW hat eine Sprechzeit.

An der Geschichte stimmt was nicht.

Die Stadtwerke sind der Grundversorger. Dieser stellt u.a. die Leitungen und die Zähler. Den Grundversorger kann man nicht wechseln. Der Grundversorger kann auch der Lieferant, auch Anbieter genannt, sein. Dieser liefert den Strom und das Gas und kann gewechselt werden.

Ein Wechsel geht so vonstatten, dass man mit dem neuen Anbieter einen Vertrag abschließt und ihn darin beauftragt, den Vertrag mit dem alten Anbieter zu kündigen. Es sind dabei Fristen zu beachten. Parallel dazu kann man zusätzlich auch selbst beim alten Anbieter kündigen. Der neue Anbieter bedient dann auch die Ansprüche des Grundversorgers. Man zahlt ab dem Wechseldatum also nur noch an den neuen Anbieter. Zum Wechsel wird auch eine Endabrechnung mit ablesen der Zählerstände fällig und es kann zu Nachzahlungen oder Erstattungen kommen. Diese werden mit dem alten Anbieter verrechnet.

Von selbst findet kein Anbieterwechsel statt. Was möglicherweise sein kann, ist dass eure Stadtwerke ihre Tätigkeit als Lieferant grundsätzlich einstellen und diese in eine Tochtergesellschaft überführen, zu der man dann zunächst automatisch wechselt. Dabei entsteht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Auch hier wird, ja muss eine Endabrechnung wie oben beschrieben stattfinden.

Was die Banken angeht: Lastschriften kann man widerrufen, Einzugsermächtigungen kündigen. Ist teilweise mit Gebühren verbunden aber kein Problem. Blöd isses wenn man was zurück buchen lässt das sehr wohl berechtigt war, man es nur nicht geschnallt oder was verbaselt hat. Dann kann auch der Gläubiger noch Gebühren und Säumniszuschläge verlangen.

Mein Rat: erst mal allen Papierkram noch mal vollständig durchlesen. Auch Onlineverträge. Dann ggf. beim Grundversorger persönlich vorsprechen und sich die Sachlage erklären lassen. Ggf. jemanden mitnehmen der in solchen Dingen bewanderter ist als man selbst. Bei der Bank erst als allerletztes tätig werden.

Viel Erfolg

Und zwar hat meine Mutter bei uns die Stadtwerke gewechselt bzw. haben die uns einfach seit 2018 in nen anderen Anbieter reingeschmissen.

Dein Text ist falsch.

Deine Mutter kann die Stadtwerke nicht wechseln, denn die Stadtwerke ist ein Eigenbetrieb der jeweiligen Stadt und die dürfen nicht für andere Städte tätig werden.

Deine Mutter kann höchstens den Dienstanbieter für Strom, oder Gas wechseln.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Msyvess 
Fragesteller
 15.08.2019, 12:45

dann eben das. Sorry

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Von alleine wird niemand Kunde bei einem anderen Anbieter. Da hat sie sich etwas aufschwatzen lassen. Da muss sie sich an die tatsächlichen Stadtwerke wenden, von denen ihr ja wohl auch den Strom bekommt.

Unberechtigte Abbuchungen kann man bei der EIGENEN Bank zurück buchen lassen.


Asturias  15.08.2019, 12:07

Und Daueraufträge kann man kündigen.

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Sicher, dass es ein anderer Anbieter ist? Wir als Stadtwerk vertreiben Strom als Stadtwerk und aber auch als "anderer Anbieter". Hierbei handelt es sich um eine Tochtergesellschaft die ein anderes "Produkt" verkauft. Quasi verkaufen beide Strom, nur heißen die Produkte jeweils anders z. B. Strom Alpha und beim anderen Strom Beta.

Vor allem ist es rein theoretisch nicht möglich Kunde bei zwei unterschiedlichen Stromversorgern zu sein! Das wäre in der Bilanzierung schon lange aufgefallen. Vor allem kann man nur wechseln, wenn erst der eine Anbieter dem alten Stadtwerk kündigt.

Wie hoch sind den ungefähr die Beträge? Der eine Anbieter könnte Strom liefern, die Stadtwerke evtl. Gas, aber ganz Gewiss Wasser, falls die nicht bereits in den Nebenkosten der Wohnung sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung