Abschlussprüfung Industriekauffrau?

1 Antwort

Demnach ist die Abschlussprüfung bestanden, wenn:

1. im Gesamtergebnis,

2. im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse,

3. in mindestens einem der beiden schriftlichen Prüfungsbereiche Kaufmännische Steuerung und Kontrolle und Wirtschafts- und Sozialkunde sowie

4. im Prüfungsbereich Einsatzgebiet

 

jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann