Abmeldung gepfändetes Kfz.?

3 Antworten

Abmelden kannst Du das Fahrzeug.

Verkehrssicherungspflicht bleibt bei Dir.

Kein Nummernschild im öffentlichen Raum >>> roter Müllzettel an Windschutzscheibe >>> Abschleppen auf Deine Kosten >>> Sicherungsparkplatz auf Deine Kosten.

Abmelden darfst du, wenn du die Kennzeichenschilder und Zulassungsbescheinigung Teil I hast.

Beachte, dass das abgemeldete Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen darf.

Honk6528 
Fragesteller
 18.02.2023, 01:17

Und wie soll ich es dann entfernen, wenn es durch die Ventilwächter fixiert ist und ich es nicht bewegen darf ??

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hotrod66  18.02.2023, 07:39
@Honk6528

Das ist dein Problem, hast ja mehrere Monate Zeit dafür gehabt.

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Durch die Pfändung hast Du meiner Meinung nach kein Recht irgendwas, das Auto betreffend, zu verändern. Du hast aber weiter die Verkehrssicherungspflicht.

Die Pfändung soll eigentlich zur Sicherung des Schuld-Betrages dienen. Wenn Du die Bußgelder samt aufgelaufener Gebühren bezahlt hast, wird die Pfändung aufgehoben. Dafür ist sicher eine Frist angegeben.

Ein abgemeldetes Kfz darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen.

Ich bin überzeugt, dass diese Fragen auch vom entsprechenden Amt beantwortet werden.

Honk6528 
Fragesteller
 18.02.2023, 01:16

Tut mir leid, aber Du hast Die Frage leider nicht sorgfältig gelesen. Sie zielte darauf, ob ich das Auto trotz der Pfändung abmelden darf.

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Lachfalten  18.02.2023, 01:22
@Honk6528

Doch die Frage habe ich genauso gelesen und verstanden. Meine Meinung ist, dass Du nichts machen darfst: Nicht abmelden, nicht verkaufen und nicht bewegen, bis die Schulden getilgt sind.

Aber frage doch bei dem Gläubiger/Kfz.-Zulassungsstelle nach. Ich hatte so eine Situation noch nicht, es ist nur meine Einschätzung.

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