Abitur Anmeldung, wie oft darf man?
Hallo, ich bin ein Schüler in der 10. Klasse. Ich habe mich entschieden mich Anfang nächsten Jahres für das Abitur anzumelden. Ich frage mich jedoch wie oft ich mich anmelden darf bzw. wie oft ist es überhaupt erlaubt sich anzumelden. Mein Lehrer sagte, dass man sich nur einmal für das Abitur an einer Schule anmelden darf, aber da die Noten des 2. Halbjahres noch nicht bei dem Anmeldungszeitpunkt feststehen, dürfte man sich auch noch für das fachabitur anmelden, doch da ist es egal ob es diesmal dieselbe oder eine andere Schule ist, an der man sich anmeldet. Meine Situation lautet wie folgt ich will mich auf einem Berufskolleg für das Abitur Anfang nächsten Jahres anmelden, doch will ich mich auch noch an einer Gesamtschule anmelden, weil ich nicht weiß ob ich beim Berufskolleg angenommen werde und wenn sie mich ablehnen, würden wüsste ich nicht weiter. Ich glaube man kann sich nur am bestimmten Anmeldetag anmelden oder? Und wenn ich die Rückmeldung zur Ablehnung erhalten habe, wäre dieser doch schon an der Gesamtschule vorbei. Meine Noten sind nicht das Problem ich werde ohne irgendwelche Bedenken sicher die Qualifikation bekommen, das ist der einzige Punkt bei dem ich mir sicher bin. Ich bitte um hilfreiche Antworten, was soll ich tun oder eher gesagt was darf ich tun und wie oft?!
2 Antworten
Ich verstehe das Problem nicht...
Erstmal meldet man sich bei einer Schule an! Ob man dann dort tatsächlich anfängt, oder man doch noch eine andere Schule nimmt, kann sich theoretisch über den Sommer noch ändern! Dabei geht es um Planungssicherheit sowohl für die Schulen, als auch die Schüler! Man bewirbt sich im Frühjahr, erhält dann im Frühsommer eine Zusage, kann sich fürs nächste Schuljahr anmelden und Schüler wie Schulen können das nächste Schuljahr planen. Wenn iwas passiert, kann man sogar in den ersten 1-2 Wochen des neuen Schuljahres wechseln!
Fürs Abi meldet man sich erst nach dem Abschluss von Q2 an, weil es ja sein kann, dass jemand dafür nicht die Zulassung erhält. Dann kann man sich entweder mit dem schulischen Teil des Fachabiturs abmelden, ODER Q2 wiederholen, wenn man bisher in der Oberstufe kein Jahr wiederholt hat! Wenn man dann beim Abi durchfällt kann man ebenfalls Q2 wiederholen und eben die AbiPrüfung. Danach ist dann normalerweise Schluss!
Wobei einige auch vor Gericht klagen, es Härtefälle gibt (langwierige Krankheit, schwere Probleme in der Familie?). Dann gibt es noch AbendGymnasium (was meist nicht sofort besuchen darf). Und man kann die Hochschulreife auch über eine berufliche Qualifikation bekommen.
Dann suchst Du Dir eine andere Schule, die Dich nimmt!
Leider weiß ich nicht genau, wie das beim Wechsel in die SEK2 von einer anderen Schule läuft. Beim Übergang von der Grundschule-4 zur SEK1-Schule 5. Klasse besteht ja quasi ein Recht auf einen Platz (wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind). Wenn man keinen Platz an der Wunschschule bekommt, bekommt man mindestens einen Platz an einer gleichwertigen Schule zugeteilt, oder Angeboten. Dafür gibt es in großen Städten sogn. VerteilerKonferenzen, wo jeder angibt, wie viele Pätze er noch hat, bzw. wie viele Anmeldungen man zu viel hat! Da wurde zB such schon mal entschieden, dass einzeleneschulen eine Klasse mehr aufmachen dürfen/sollen/müssen, weil man sinst nicht allen Schülern die WunschSchulLaufbahn (Gymmie) erfüllen konnte! Allein dürfen die Schulen nämlich auch nicht entscheiden! Aber wie gesagt: Wie das beim Einstieg in die EPahse läuft, weiß ich leider nicht genau. Aber es ist auch kein Problem es DANN bei mehreren Schulen nacheinander zu versuchen. Man muss sich nur ran halten und den Hintern hoch bekommen! Schulen sind meist nur Vormittags besetzt und in den Ferien auch iwann ganz dicht, also was die SchulOrganisation betrifft!
Danke für die Antwort. Wenn jemand genaueres weiß und meine Frage sicher bzw. besser beantworten kann wäre ich Dankbar.
Was denn jetzt? Hüh' oder Hott? Abitur oder Fachhochschulreife (FHR)?
Für das Abitur kannst Du dich auch an 2 Schulen gleichzeitig anmelden. Dumm wäre es nur, Du meldest Dich an einer beruflichen Schule gleichzeitig für Abitur und FHR an. Kann sein, dass die dann alles von Dir gleich in den Papierkorb werfen.
Wenn Du aber eine Doppelbewerbung, z.B. Gesamt und Berufgymnasium, machst, dann sei bitte so nett, und sage bei zwei positiven Bescheiden der Schule, wo Du nicht hin willst, ab. Andere möchten vielleicht ja auch Abitur machen!
Soll ich, wenn ich mich jetzt z.B doppelt bewerbe die beiden Schule darüber in Kenntnis setzen, dass ich das tue oder soll ich der anderen Schule absagen, wenn mich meine Wunschschule angenommen hat. Was meinen Sie genau? Ich habe nämlich ihre Antwort nicht ganz Verstand, Entschuldigung dafür.
Du kannst mich ruhig mit Du anreden! Das ist so üblich und ich finde das auch o.k.
Nein, du informierst natürlich niemanden! Auch wenn Du absagst, brauchst Du keine Gründe zu nennen. Geh' mal davon aus, dass die Lehrer einer Stadt sich alle untereinander kennen. Warum dann Infos verstreuen, die Dir persönlich eher schaden können?
Können Sie diese Frage bitte beantworten: Was ist wenn ich nicht angenommen werde und die Anmeldetage vorbei sind, muss ich dann bis zum nächsten Jahr warten um mich wieder anzumelden? Die Situation beinhaltet auch das ich mich nur einmal für das Abitur auf dem Berufskolleg angemeldet habe.