Abifeier Geld: weiteres Verfahren nach verschobener Abifeier?
Vorinfo:
1.Abiball war bisher angesetzt für Juni/Juli
2.1 Alle Schüler haben jeweils 38,89 Euro bar eingezahlt für die Stufenkasse.
2.2 Alle Schüler haben freiwillig durch sonstige Aktionen geholfen mehr Geld zu sammeln(nicht mehr detailiert überprüfbar wer wie geholfen hat)
2.3 Coronavirus lässt uns nicht mehr zu die Feier im Juni/Juli zu feiern
Situation jetzt:
- Stufenkonto ca. 8500€
- Ersatzfeier findet im September statt
- Einige Schüler können am neuen Termin nicht und hätten gerne ihr Geld zurück
- Die Mehrheit ist aber mit dem Ersatztermin einverstanden
Frage:
Wie viel Anspruch auf das Geld haben jetzt die Personen, die ihr Geld zurück haben wollen. Und wie viel Anspruch auf das Geld haben die Leute, die feiern wollen?
Zusätzliche Frage: Wer haftet für alles?
2 Antworten
ich nehme an, dass ja verständlicherweise nichts schriftlich vereinbart wurde. Daher sollten alle das Recht auf ihre 38.89€ haben.
Auf mehr nicht.
Falls sich jemand nicht mit den 38,89 Euro zufrieden gibt. Und mehr fordert
Dann muß er nachweisen wofür er wieviel will. Dürfte nicht gelingen.
Wie viel Anspruch auf das Geld haben jetzt die Personen, die ihr Geld zurück haben wollen. Und wie viel Anspruch auf das Geld haben die Leute, die feiern wollen?
Jeder hat den gleichen Anspruch. Die GbR wurde gegründet um die Feier in Juni/Juli zu machen, richtig? Jeder Schüler hat den gleichen Anteil an der GbR. Da der Geschäftszweck (feier im Juni/Juli) weg fällt wird die GbR aufgelöst und die verbleibenden Vermögenswerte aufgelöst un an die Anteilseigner der GbR Gemäß ihren Anteilen verteilt. Da jeder den gleichen Anteil hat, bekommt jeder die gleiche Summe. Alternativ kann die GbR bestehen und die Anteilseigner die Kündigen gemäß ihrem Anteil ausgezahlt werden. Letztendlich kommt es aber auf's gleiche raus bzgl. der Zahlung.
Die Schüler, die im September feiern wollen, können eine neue GbR gründen mit dem Geschäftszweck "Feier im September" oder die bisherige nach Auszahlung der wegfallenden Schüler weiterführen.
Wer haftet für alles?
Derjenige, der einen Vertrag eingegangen ist, haftet für diesen.
OK soweit habe ich es verstanden und stimme dir auch zu.
1.Also müsste nach deiner Antwort jeder Schüler 8500€/103Schüler = 82,52€ erhalten?
2.Auch die Schüler die in der 11. Klasse sitzen geblieben sind und dementsprechend nur 11 Euro eingezahlt haben und sonst nichts gemacht haben würden den selben Anteil bekommen?
Also müsste nach deiner Antwort jeder Schüler 8500€/103Schüler = 82,52€ erhalten?
Wenn alle Schüler Anteilseigner zu gleichen teilen sind, dann ja.
Auch die Schüler die in der 11. Klasse sitzen geblieben sind und dementsprechend nur 11 Euro eingezahlt haben und sonst nichts gemacht haben würden den selben Anteil bekommen?
Wenn sie in gleicher Höhe Anteilseigner sind wie die anderen, ja.
Ich sehe das anders. Die Schüler haben eine gbr gegründet um ihren Abschluss zu feiern. Die Feier müsste durch höhere Gewalt verschoben werden. Am Ausweichtermin können oder wollen einige nicht. Diese bekommen ihr bezahltes Geld zurück. Wenn ich Konzertkarten gekauft habe was verschoben wird erhalte ich das geld zurück, aber keine Portokosten, keinen Schwarzmarkt wert oder ähnliches. Um auf der sicheren Seite zu sein würde ich ein Schreiben aufsetzen, indem das Mitglied gegen Zahlung der Einlage von 38.89€ ausscheidet. Der /diejenige bittet um Zahlung auf folgendes Konto und erklärt, dass er aus der GbR ausscheidet und alle gegenseitigen Forderungen abgegolten sind
Wenn ich Konzertkarten gekauft habe was verschoben wird erhalte ich das geld zurück, aber keine Portokosten, keinen Schwarzmarkt wert oder ähnliches.
Der vergleich hinkt. Bei Konzertkarten handelt es sich um einen Kaufvertrag, bei vorliegenden Fall sind 103 Schüler zu gleichen Teilen Gesellschafter einer GbR. Wenn dir 1/103 von einer Gesellschaft gehört, dann gehört dir auch 1/103 des Eigenkapitals der Gesellschaft. Das Eigenkapital beläuft sich offenbar auf 8500 EUR. Wenn jedem Gesellschafter aber wie du sagst nur die Einlage von 38,89 EUR zustehen würde, was würden dann mit dem verbleibenden 4494,33 EUR Geschehen, die der GbR noch gehören? Es bleibt nichts andere übrigt als sie ebenfalls auf die Gesellschafter aufzuteilen, und damit wären wir dann insgesamt bei 82,52 EUR.
Es wurde nichts schriftlich vereinbart. Wie sieht die Haftung dann aus? Alle aus der Klasse/Stufe sind teil der GBR oder?
Weil ich versuche, es rechtlich korrekt und gerecht zu organisieren. Und nicht als einziger Haften will, bei fehlern.