Abiball, Geld zurückzahlen?

10 Antworten

Juristen fragen in einem solchen Fall immer nach einer Anspruchsgrundlage. In Betracht kommen hier die "Leistung ohne Rechtsgrund" oder der "Wegfall der Geschäftsgrundlage". Die erstgenannte Anspruchsgrundlage scheitert. Denn die Aufwendungen erfolgten ja zum Zweck der gemeinschaftlichen Feier. Dieser Zweck wurde ja auch erreicht, auch wenn er für die Durchfaller subjektiv uninteressant geworden ist.

Aber auch die zweite Möglichkeit zieht nicht. Da das Risiko, durch´s Abi zu fallen, ausschließlich beim Zahler liegt und niemals beim Veranstalter, liegen die Voraussetzungen nicht vor. Denn einen Wegfall der Geschäftsgrundlage dürften beide Seiten nicht abgesehen oder verschuldet haben.

Danach wäre eine solche Klage unbegründet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht
HappyMe1984  10.07.2019, 21:23

...aber auch nur, solang es keine schriftlichen oder mündlichen Abreden gab, dass im Fall des Durchfallens der Beitrag erstattet wird!

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Dachtichsmir  10.07.2019, 21:42
@HappyMe1984

Von einer solchen Abrede ist ja gar nichts gesagt. Das wäre auch unwahrscheinlich. Ein Abi-Organisationskomitee braucht Planungssicherheit, mithin ein Budget, mit dem sie rechnen können. Teilweise werden in den zwei Jahren vor dem Abi sog. "Abifinas", mithin Abiturfinanzierungsveranstaltungen durchgeführt, bei denen man das Geld zusammen sammelt. Hier wurde wohl der Betrag durch Eigenleistungen der Schüler besorgt. Eine solche Veranstaltung ist teuer. Aber warum sollen die Abiturienten, die bestanden haben, das Risiko der Durchfaller tragen?

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HappyMe1984  10.07.2019, 21:59
@Dachtichsmir

Du, ich hab selbst Abi mit Abiball gemacht, ich weiß, wie man sowas im Vorfeld organisiert und finanziert ;). Ich erinnere mich aber auch noch dunkel (das war vor ca. 15 Jahren, also schon etwas her ;)), dass wir damals mit den "Wackelkandidaten" den Deal hatten, dass sie im Zweifel ihr Geld zurückbekommen, wenn sie das Abi doch nicht packen und nicht an der Feier teilnehmen. Diesen überschaubaren Fehlbetrag hätten wir als Jahrgang einfach zusammengelegt und fertig (war halt noch bevor man Abibälle wie Hochzeiten aufgezogen hat ;)).

Aber genau deshalb kenne ich es eben aus eigener Erfahrung, dass es entsprechende Versprechen und Abreden im Vorfeld einer solchen Veranstaltung durchaus gegeben haben könnte. Und wenn es die gab, naja, dann sieht halt die Rechtslage schon wieder ganz anders aus.

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Dachtichsmir  10.07.2019, 22:02
@HappyMe1984

Das war dann aber sehr sozial. Raten kann man man einem ehrenamtlichen Organisator zu so etwas nicht.

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HappyMe1984  10.07.2019, 22:11
@Dachtichsmir

Bei uns kam die Karte 20 oder 30 Euro pro Nase. Wackelkandidaten gab es ungefähr 10, bei einem Jahrgang mit rund 100 Schülern. Im Ärgsten Fall hätten also rund 90 Leute 300 Euro zusammenwerfen müssen, 3 Euro pro Nase. So viel waren uns die Menschen, mit denen wir über Jahre hinweg durch Höhen und Tiefen des Schülerlebens jeden Tag gegangen sind, dann schon wert, hätten sie wirklich das Pech gehabt, ihr Abi nicht zu schaffen (waren übrigens am Ende nur 2 oder 3, die dann aber trotzdem gerne mitgefeiert haben ;)).

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Dachtichsmir  10.07.2019, 22:20
@HappyMe1984

Wenn Ihr mit 100 mal max. 30,-- €, mit hin 3000,-- € ausgekommen seit, Respekt. Hier kosten Saal, Personal, Catering usw. fünfstellige Beträge.

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HappyMe1984  10.07.2019, 22:28
@Dachtichsmir

Zum einen haben wir im Vorfeld die Kasse, wie du schon angesprochen hast, durch verschiedene Aktionen etwas gefüllt. Und zum anderen haben wir eben keine Hochzeit mit teurem Festsaal, Catering und Personal gefeiert, sondern einen klassischen Abiball mit viel Eigenleistung.

Der größte Luxus war letztendlich die Gage für den DJ, denn damals gab's noch kein Spotify ;). Und wir fanden uns schon ziemlich cool dafür, dass wir nicht die Turnhalle unserer Schule genutzt, sondern einen Raum in der Stadthalle eines Nachbarkleinstädtchens gemietet hatten (der war halt günstig ;)).

Ich verstehe es, ehrlich gesagt, nicht, wann und wieso das mit den Abibällen so eskaliert ist... Vor allem frage ich mich da auch, wie Schüler aus nicht ganz so gut situierten Familien daran teilnehmen sollen. Genau das war nämlich auch in der ganzen Planung damals unser Bestreben - dass es nicht so teuer wird, dass Mitschüler außen vor bleiben müssen, weil sie sich den Beitrag nicht leisten können.

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Dachtichsmir  10.07.2019, 22:35
@HappyMe1984

Das ist aber eine ganz andere Frage. Hier geht es doch darum, weshalb die Besteher das finanzielle Risiko der Durchfaller tragen sollen. Das leuchtet mir nicht ein.

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HappyMe1984  10.07.2019, 22:40
@Dachtichsmir

Bei uns war's einfach aus Nettigkeit, weil man als Jahrgang zusammenhält und weil die Organisatoren des Abiballs das nicht wie gewinnorientiere Unternehmer, sondern eben unter dem Aspekt "Lasst uns gemeinsam einfach schön feiern, dass wir das Abi haben!" angegangen sind.

Aber mein ursprünglicher Kommentar bezog sich eben vor allem darauf, dass auch eine mündliche Absprache hier eventuell die von dir angesprochene Rechtsgrundlage bilden kann. Denn nur für die wenigsten Verträge ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben, oft sind auch mündliche Verträge bindend. Und wenn da jemand gesagt hat, "Hey, kauf die Karte jetzt doch, wenn du durchfällst, kriegst du das Geld zurück!", dann kann genau so eine mündliche Abrede Teil des Vertrags geworden sein und nun die Grundlage darstellen, auf der das Geld rechtmäßig zurückgefordert werden kann...

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Dachtichsmir  10.07.2019, 22:47
@HappyMe1984

Davon hat FS kein Wort gesagt. Wenn ich in einem solchen ehrenamtlichen Organisationskomitee säße, würde ich das auf meinem Buckel auch nicht riskieren. Derjenige, der da organisiert, rechnet und vereinbart wäre dann am Ende der A..sch.

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HappyMe1984  10.07.2019, 22:54
@Dachtichsmir

Es ist aber gut möglich, dass irgendjemand unter den Organisatoren genau sowas gesagt haben könnte, weil die Person sich nicht der rechtlichen Tragweite einer solchen Aussage bewusst war. Oder dass es in der Frage aus genau diesem Grund nicht erwähnt wurde. Entsprechend ist es halt der Hinweis für die Fragestellerin, genau sowas zu überdenken und abzuklopfen, um rund um den anscheinend bereits beschrittenen Klageweg einen Überblick zu bekommen, wie aussichtsreich der sein könnte und wie man somit damit jetzt umgeht.

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300 Euro pro Nase??? Himmel, diese Abiballkultur ist inzwischen wirklich jenseits von Gut und Böse!

"Anklagen" macht übrigens wenn, dann der Staatsanwalt. Eure Mitschüler könnten euch maximal VERklagen.

Die Frage wäre da, ob es sowas wie AGB gab bzw. ob irgendwo etwas besprochen, vereinbart oder gar schriftlich festgehalten wurde für den Fall, dass jemand eine Karte kauft und dann am Ball nicht teilnimmt. Auch mündliche Abreden könnten da bereits zählen! Ohne solche Infos/Hintergründe kann man da nicht sagen, wer da die besseren Karten (höhö) hat.

Allerdings wäre es meiner Ansicht nach schon fair, wenn man Mitschülern, die schon darunter zu leiden haben, dass sie ihr Abi nicht gepackt haben, das Geld für den Abiball zurückerstattet. Würde nicht ganz so extrem übertrieben werden mit den Feiern, wären es immer noch die hübsch geschmückten Turn- oder Stadthallen mit minimalistischem Buffet, wäre das wahrscheinlich auch kein Problem, dass einfach der restliche Jahrgang für die dadurch entstehende Finanzierungslücke zusammenwirft...

Warum sollen die Leute 300€ zahlen für eine Leistung, die sie nicht bekommen haben? Für was sind die 300€? Find ich übrigens übertrieben, bei uns waren es 50€, die man aber mit Partys vorher eingenommen hatte.

Menuett  10.07.2019, 21:05

Das war wohl ein rauschendes Fest.

Die hätten ja kommen können, hat sie ja niemand daran gehindert.

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mondfaenger  10.07.2019, 21:05
für eine Leistung, die sie nicht bekommen haben?

Es war deren Entscheidung, an der Veranstaltung nicht teilzunehmen! Geld zurück gibt es in diesem Fall nicht.

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mondfaenger  10.07.2019, 21:07
@Fortuna1234

Hätten sie können! Vor allem, weil sie hierfür bezahlt haben! Wenn sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen, ist das deren Problem.

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Fortuna1234  10.07.2019, 21:26
@mondfaenger

Lustig, dass du ja nicht der Fragesteller bist. Bei uns durfte der eine, der nicht bestanden hat, nicht teilnehmen von der Schule aus.

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mondfaenger  10.07.2019, 21:27
@Fortuna1234

Hier durfte man das aber! Geht aus einem Kommentar des FS hervor! Eine Person, die nicht bestanden hat, hat trotzdem teilgenommen.

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Vando  10.07.2019, 21:07

300€ halte ich je nach dem, was veranstaltet wird, durchaus für eine angemessene Zahl. Es handelt sich hier laut Fragenbeschreibung um einen Ball. Also wird sich vermutlich eine größere Halle angemietet worden sein. 

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nathapcy 
Fragesteller
 10.07.2019, 21:09
@Vando

für (geplante) rund 650 Personen mietet man dementsprechend eine große halle.

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Einen Vertrag gibt es in jedem Fall, je nach Ausgestaltung entweder einen Kaufvertrag für Tickets oder einen Gesellschaftsvertag. Üblicherweise bildet ein Abiturjahrgang nämlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), wenn es um die Planung des Abiballs geht.

Die GbR dürfte im Regelfall nach dem Ball wegen Erreichung ihres Zweckes als aufgelöst anzusehen sein (§ 726 BGB). Bei Auflösung findet eine Auseinandersetzung des Gesellschaftsvermögens unter den Gesellschaftern (= im Regelfall alle Mitglieder der Stufe) statt. Solltet ihr nach Bezahlung aller Rechnungen einen Überschuss erzielt haben, wird dieser Überschuss unter allen Gesellschaftern verteilt (§ 734 BGB). Auch die Kinder, die durchs Abi gefallen sind, bekommen dann natürlich ein Teil vom Kuchen.

Darüber hinausgehende Ansprüche dürften die Leute aber nicht haben. Insbesondere dürfte es nicht möglich sein, die 300€ zurück zu bekommen.

Natürlich wurde ein Vertrag geschlossen.

Das geht auch mündlich oder konkludent.

Fraglich ist hier halt, was bzgl. des Nichtbestehens abgemacht war.

Die hätten ja trotzdem kommen können.

Der Mutter kann man da aber gar nichts.