Abgezäuntes Grundstück, verschlossen Tor darf chef das Grundstück betreten und Post in den Briefkasten werfen kann ich ihn wegen hausfriedensbruch Anzeige?
Folgende Situation :
Mein Chef kam gerade zu mir nach Hause mit seinem Sohn im Gepäck. Beide haben mein umzäuntes Grundstück einfach betreten, dass Tor welches geschossen war aufgemacht und sind zum Briefkasten gegangen, welcher 5 Meter vom Zaun entfernt ist und mir Post eingeworfen beide haben dort einen Moment verweilt und sind stehen geblieben, haben sich umgeschaut und sind wieder gegangen und das Tor wieder hinter sich geschlossen.
Meine Frage, da dass Grundstück umzäunt ist und das Tor sichtlich geschlossen war ist es ja ein nicht öffentlich zugängliches Grundstück, welches mit geschlossenen Zaun und Tor und einzusehender Kamera damit wird meiner Meinung nach signalisiert das unbefugtes betreten nicht gestattet ist.
Ohne mein Einverständnis wurde mein Grundstück betreten und es wurde dort für einen Moment/Zeitraum verweilt und sich umgeschaut. Kann ich diesen für unbefugtes betreten / Hausfriedensbruch anzeigen?
Schließlich hätte er die Post auch vom Postboten zustellen lassen können oder sich vorher ankündigen können und um Erlaubnis bitten können mein Grundstück zu betreten oder sich generell Ankündigung können und mich über das betreten informieren können.
Ich habe den Vorfall auf Überwachungskamera, welche nur mein Grundstück filmt und nicht den öffentlichen Raum, dass gefilmt wird ist auch sichtlich ausgeschildert.
Ich würde gerne eine Anzeige gegen die beiden machen macht das Sinn oder würde in den Fall unbefugtes betreten / Hausfriedensbruch nicht greifen? I
4 Antworten
Wenn du den einzigen Briefkasten innerhalb deines umfriedeten Grundstücks aufstellst, würde ich das als implizite Zustimmung zum Betreten des Grundstücks zwecks Einwurf von Schriftstücken in den Briefkasten ansehen. Und nein, eine solche sachgerechte Benutzung des Briefkastens ist nicht auf Postboten beschränkt.
Dein Fehler bei deiner Denkweise ist der, dass der Briefkasten nicht am Zaun hängt.
Und für einen Briefkasteneinwurf mit Zeugen muss man halt nun mal an den Briefkasten..
Geschichte liest sich eher so wie der lächerliche Versuch des nachtretens...
Wenn man das Grundstück betreten muß, um zum Briefkasten gelangen zu können, hat sich der Chef meiner Meinung nach nicht falsch verhalten.
Sich kurz umzuschauen, ist auch nicht grundsätzlich verboten :)
kannst du nicht, Tür wurde gewaltfrei geöffnet - Briefkasten ebenso, es wurde nur ein Brief eingeworfen, das war die Kündigung
sein Sohn war halt Zeuge des Einwurfs
komm runter und lass die Paranoia
Wieder mal ein Hellseher :D
Würde ich Dir empfehlen.