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Abgeschlossene Berufsausbildung ohne bestandene Prüfung?

Frage von Giana38 Giana38

Habe lehre beendet, Prüfung gemacht, leider durchgefallen. Danach Elternzeit, welche Perspektive habe ich? Bzw. wie kann ich mich am besten bewerben?

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Antworten (6)

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    Antwort von Rabbicook Rabbicook

    Frag mal bei der IHK nach einer "Externenprüfung" und den Voraussetzungen dafür, vielleicht kannst Du die Prüfung nachholen.

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    Antwort von Blackrose78 Blackrose78

    hmmm du hast ja drei jahre gelernt nur nicht die prüfung bestanden, als helferin in dieser brance denk ich das du bestimmt was bekommen würdest. auch würde ich Herferberufe vorschlagen wie zum beispiel altenpflegehelferin das must du nur einen 8 wöchigen kurs machen und natürlich auch eine kleine prüfung ablegen.

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    Antwort von Qetan Qetan

    Kannst Du die Prüfung wiederholen damit Du wenigstens eine abgeschlossene Ausbildung hast?

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    Antwort von andreas48 andreas48

    das Lehrverhältnis hätte ja bis zur nächsten Prüfung weiter besehen müssen und das wären mindest 6 Monate gewesen...wenn das nicht der Fall ist, hast du die Lehre geschmissen und solltest dich bei der übergeordneten Stelle deines Lehrberufes sachkundig machen, wie es weitergeht und dazu einen Lehrbetrieb finden, der dich dann mit den Konditionen "Arbeit bis zum Gesellenbrief" wieder einstellt und ausbildet

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    Antwort von partnerin1608 partnerin1608

    Hallo Giana, versuche doch den Abschluss nachzuholen - das Grundwissen wird ja vorhanden sein wenn Du die Ausbildungszeit bis zum Ende mitgemacht hast.

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    Antwort von gertrude2 gertrude2

    kann man eine lehre beenden, wenn man die prüfung nicht besteht? das habe ich ja noch nie gehört...gibts das wirklich?

    Kommentar von danimaus76 danimaus76danimaus76

    Bei uns gabs das, man konnte ein Semester nochmal mitmachen und dann die Prüfung machen.

    Kommentar von gertrude2 gertrude2gertrude2

    ja, du wiederholst die prüfung...das ist was anderes. nur ist eine ausbildung ohne eine bestandene prüfung gültig? darf man sich dann bankkaufmann, industriekauffrau, schreiner, etc. nennen?

    Kommentar von danimaus76 danimaus76danimaus76

    Upps nein, das natürlich nich. Dann hab ich das nur falsch verstanden :-s

    Kommentar von danimaus76 danimaus76danimaus76

    Also in meinen Job durfte man dann garnicht arbeiten.

    Kommentar von danimaus76 danimaus76danimaus76

    schon wieder falsch, arbeiten darf man allgemein schon, nur nicht in der Richtung.

    Kommentar von gertrude2 gertrude2gertrude2

    also, ich kann sagen, daß eine pharm.-kaufm.-angestellte in so einem fall nicht in einer apotheke arbeiten darf.....doch als putzfrau, das wars aber auch schon.

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