Ab wie vielen Bäumen spricht man von einem Wald?

9 Antworten

Nach §2 Bundeswaldgesetzt:

(1) Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.

(2) Kein Wald im Sinne dieses Gesetzes sind

Grundflächen auf denen Baumarten mit dem Ziel baldiger Holzentnahme angepflanzt werden und deren Bestände eine Umtriebszeit von nicht länger als 20 Jahren haben (Kurzumtriebsplantagen), Flächen mit Baumbestand, die gleichzeitig dem Anbau landwirtschaftlicher Produkte dienen (agroforstliche Nutzung), mit Forstpflanzen bestockte Flächen, die am 6. August 2010 in dem in § 3 Satz 1 der InVeKoS-Verordnung vom 3. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3194), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Mai 2010 (eBAnz AT51 2010 V1) geändert worden ist, bezeichneten Flächenidentifizierungssystem als landwirtschaftliche Flächen erfasst sind, solange deren landwirtschaftliche Nutzung andauert und in der Flur oder im bebauten Gebiet gelegene kleinere Flächen, die mit einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken bestockt sind oder als Baumschulen verwendet werden. Die Länder können andere Grundflächen dem Wald zurechnen und Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen sowie zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen vom Waldbegriff ausnehmen.

Die ökologische Definition:

Wald ist ein vernetztes Sozialgebilde und Wirkungsgefüge seiner sich gegenseitig beeinflussenden und oft voneinander abhängigen biologischen, physikalischen und chemischen Bestandteile, das praktisch von der obersten Krone bis hinunter zu den äußersten Wurzelspitzen reicht. Kennzeichnend ist die konkurrenzbedingte Vorherrschaft der Bäume. Dadurch entsteht auch ein Waldbinnenklima, das sich wesentlich von dem des Freilandes unterschiedet. Dieses kann sich nur bei einer Mindesthöhe, Mindestfläche und Mindestdichte der Bäume entwickeln.

In Deutschland gilt als Wald: "...jede mit Forstplflanzen bestockte Fläche" §2 Bundeswaldgesetz. Die Anzahl spielt keine Rolle. Vielmehr der Zweck der Fläche die bestockt ist und das dafür zuständige Gesetz. Bauland, gewerbl. gen. Flächen (Baugesetz), Grünland, Offenland(Landschaftsgesetz, Wald (Waldgesetz o. Landesforstgesetze)Wenn Grünland zB. mehr als zehn Jahre mit Bäumen bewachsen ist, wandelt sich diese Fläche automatisch in Wald um, und es ändert sich die zuständige Gesetzgebung. Bäume auf einem Parkplatz in der Stadt oder Parkanlagen in der Stadt sind demnach kein Wald im Sinne des Gesetzes.

Walddefinition nach Österreichischen Forstgesetz: Wald im Sinne des Bundesgesetzes ist eine mit Holzgewächsen (forstlicher Bewuchs) bestockte Grundfläche, soweit die Bestockung mindestens eine Fläche von 1.000 m² und eine durchschnittliche Breite von 10 m erreicht.

Ein Wald ist nicht nur eine Ansammlung von Bäumen, sondern ein Ökosystem mit den unterschiedlichsten Tier- und Pflanzenarten. Daher kann man diese Frage eigentlich nicht beantworten. Aber auf jeden Fall sind 10 Fichten noch kein Wald.

Das würde ich von der Fläche her sehen. Ich würde mal sagen so ab 200 mal 200 meter, auf denen sich relativ dicht an dicht Bäume befinden, kann man von einem Waldstück sprechen, und vielleicht ab 500 mal 500 Meter von einem Wald.