Ab wie viel Jahren darf ich ein Gewerbe anmelden?

5 Antworten

Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Auch als Minderjähriger solltest Du unbedingt vorher das hier besuchen, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern:

Klicken: Existenzgründerseminar           

Ab welchem Alter könnt ihr gründen?

Der § 112 BGB spricht lediglich von „Minderjährigen”. Unter 7 Jahren sind Minderjährige geschäftsunfähig und können daher nicht gründen. Ab 7 Jahren wäre eine Gewerbeanmeldung zwar in der Theorie möglich, aber in der Praxis wird kein 7-jähriges Kind die nötige Reife besitzen, um selbstständig tätig zu sein. Das Familiengericht wird deshalb keine Zustimmung geben. Ab 14 Jahren ist in der Praxis frühestens von einer Zustimmung auszugehen. Wahrscheinlicher sind dagegen eher Existenzgründungen von 16- oder 17-Jährigen.

Prinzipiell ab 7 mit einigen Zustimmungen. Realistisch wirst du mit 16/17 Erfolg haben.

Ein Gewerbe kannst Du i.d.R. erst mit Eintritt der Volljährigkeit anmelden.

In Ausnahmen mit Zustimmung der Eltern plus der des Familiengerichts, wenn Du einen "zündenden" Businessplan hast. Dazu zählt Dropshipping sicherlich nicht.

MIt Zustimmung der Eltern und des Familiengerichts ab 7 Jahren.

Wobei "Dropshipping" das Ausnutzen unbedarfter Internetnutzer darstellt, denen man Chinaschrott zu überhöhten Preisen andreht, also moralisch fragwürdig ist