Mein Mann will sich eine Mofa kaufen unter der Hand der Besitzer hat gesagt er braucht kein füherschein stimmt das? mein Mann ist baujahr 1968

NAch dem 30.04.1965 geborene brauchen zum Führen eines Mofas eine Prüfbescheinigung, keinen Führerschein.


Da braucht er schon einen Führerschein bzw Bescheinigung. Die grenez war, meine ich bei einem Geburtstag vor 04/66
Eifelmensch am 7. März 2009 15:34 30.04.1965
zj1000 am 7. März 2009 15:35 Das kann auch passen.

man braucht auch dafür eine "prüfbescheinigung" ganz ohne führerschein ist auch das mofafahren illegal, egal wie alt man ist.
Eifelmensch am 7. März 2009 15:34 Falsch, ich bräuchte keine! ;-)
Franticek am 20. März 2009 18:53 Ich auch nicht.

Das hat mit dem Geburtsjahr nichts zu tun!! Nur mit dem Führerschein.
Wenn dein Mann Auto fahren darf, dann darf er auch Mofa fahren...
Eifelmensch am 7. März 2009 15:33 Er brauch eine Prüfbeswcheinigung, da 1968 gebohren!

aber kostet auch nur zischen 100 -150 euro
In der Schule hat man sowas für 10 Euro bekommen. War ne AG und nach 5 Tagen durfte man Mofa fahren.
mofapower am 14. April 2009 20:11 ja in der schule ist sowas billiger, aber bei uns wurde soetwas nicht angeboten. daher weiß ich auch nicht genau wie das läuft weil fahrschule bekommst ja das gnaze materieal. als ich prüfung geschreiben habe war auch einer dabei der hat inne schule gemacht und ist durchgefallen weil ihm die ganzenunterlagen fehlten, sodas er garnicht üben konnte!?!

Da braucht er keinen extra Führerschein bis 125ccm.
Eifelmensch am 7. März 2009 15:33 Wo steht denn, das er Klasse 3 oder B hat?
Herzogin am 7. März 2009 15:38 Stimmt, davon bin ich jetzt einfach mal ausgegangen, sorry. Wenn er gar keinen Führerschein hat stimmt das so natürlich nicht.
Datum stimmt nicht ganz, es ist einen Monat früher. Aber wenigstens kenne jemand auch noch den Unterschied zwischen einer Fahrerlaubnis (Führerschein) und der Prüfbescheinigung.
Hast Recht! Ist der 1. April!