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Ab welchen geburtsjahr brauch man kein führerschein für eine Mofa

gefragt von schnuffel2000 am 07.03.2009 um 15:29 Uhr

Mein Mann will sich eine Mofa kaufen unter der Hand der Besitzer hat gesagt er braucht kein füherschein stimmt das? mein Mann ist baujahr 1968

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Mofa x 780 Füherschein x 25

Eifelmensch
beantwortet von Eifelmensch am 7. März 2009 15:32
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NAch dem 30.04.1965 geborene brauchen zum Führen eines Mofas eine Prüfbescheinigung, keinen Führerschein.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 7. März 2009 15:46

Datum stimmt nicht ganz, es ist einen Monat früher. Aber wenigstens kenne jemand auch noch den Unterschied zwischen einer Fahrerlaubnis (Führerschein) und der Prüfbescheinigung.

Kommentar von 2981230080a295250c26957e07666379smallEifelmensch am 7. März 2009 15:48

Hast Recht! Ist der 1. April!


Franticek
beantwortet von Franticek am 7. März 2009 15:43
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  1. Für Mofas gibt es keinen Führerschein sondern eine sogenannte Prüfbescheinigung. Das ist etwas anderes.
  2. Wer einen Führerschein hat, der braucht keine zusätzliche Mofa-Prüfbescheinigung. Sie ist aber ganz nützlich, wenn die Fahrerlaubnis z.B. durch Alkohol, Unfallflucht usw entzogen wird. Mit der Prüfbescheinigung darf man dann immer noch Mofa fahren.
  3. Wer VOR dem 1. April 1965 geboren ist, braucht für Mofas in keinem Fall eine Prüfbescheinigung und kann gänzlich ohne fahren.
    .
    Am besten erfährt man das in einem Fachforum wie z.B. im Forum von Verkehrsportal.de

zj1000
beantwortet von zj1000 am 7. März 2009 15:32
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Da braucht er schon einen Führerschein bzw Bescheinigung. Die grenez war, meine ich bei einem Geburtstag vor 04/66

Kommentar von 2981230080a295250c26957e07666379smallEifelmensch am 7. März 2009 15:34

30.04.1965

Kommentar von Ea35a73f3e3cf8fd4ab2d59fb2a9dd93smallzj1000 am 7. März 2009 15:35

Das kann auch passen.


EvilEnte
beantwortet von EvilEnte am 7. März 2009 15:31
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man braucht auch dafür eine "prüfbescheinigung" ganz ohne führerschein ist auch das mofafahren illegal, egal wie alt man ist.

Kommentar von 2981230080a295250c26957e07666379smallEifelmensch am 7. März 2009 15:34

Falsch, ich bräuchte keine! ;-)

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 20. März 2009 18:53

Ich auch nicht.


Samuel1974
beantwortet von Samuel1974 am 7. März 2009 15:31
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Das hat mit dem Geburtsjahr nichts zu tun!! Nur mit dem Führerschein.

Wenn dein Mann Auto fahren darf, dann darf er auch Mofa fahren...

Kommentar von 2981230080a295250c26957e07666379smallEifelmensch am 7. März 2009 15:33

Er brauch eine Prüfbeswcheinigung, da 1968 gebohren!


mofapower
beantwortet von mofapower am 8. März 2009 11:29
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aber kostet auch nur zischen 100 -150 euro

Kommentar von asmodii am 14. April 2009 14:02

In der Schule hat man sowas für 10 Euro bekommen. War ne AG und nach 5 Tagen durfte man Mofa fahren.

Kommentar von 350f0431d96e00d09dc10dfe540b385dsmallmofapower am 14. April 2009 20:11

ja in der schule ist sowas billiger, aber bei uns wurde soetwas nicht angeboten. daher weiß ich auch nicht genau wie das läuft weil fahrschule bekommst ja das gnaze materieal. als ich prüfung geschreiben habe war auch einer dabei der hat inne schule gemacht und ist durchgefallen weil ihm die ganzenunterlagen fehlten, sodas er garnicht üben konnte!?!


Herzogin
beantwortet von Herzogin am 7. März 2009 15:30
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Da braucht er keinen extra Führerschein bis 125ccm.

Kommentar von 2981230080a295250c26957e07666379smallEifelmensch am 7. März 2009 15:33

Wo steht denn, das er Klasse 3 oder B hat?

Kommentar von Afcf25b3cc75f8f0f8128381cf9681efsmallHerzogin am 7. März 2009 15:38

Stimmt, davon bin ich jetzt einfach mal ausgegangen, sorry. Wenn er gar keinen Führerschein hat stimmt das so natürlich nicht.


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