Ab welchem Alter darf man angeklagt und ab welchem Alter darf man verklagt werden?
5 Antworten
In Detl. mit Beginn der Strafmündigkeit. Ausnahmen gibt es aber auch. Dann haftet aber der gesetzliche Vertreter.
Falsch! Strafmündig wird man hier in Deutschland mit 14 Jahren, davor kann dich kein Richter verurteilen. Allerdings, wenn z. B. ein 12-jähriger immer wieder mit Gesetzesverstößen auffällig wird, kann es sein, dass das Kind den Eltern entzogen wird und in ein Heim (so etwas wie Knast, nur ohne die Rechte eines Häftlings) eingewiesen wird.
Strafmündigkeit gibt es nicht!
Dass ein Kind, wenn es ein Dorf niedermetzelt, evtl. in ein Heim etc. eingewiesen wird, kann sein, dass ist aber keine Ausnahme von der Schuldunfähigkeit von Kindern bis zum 14 LJ. und ist so auch nicht einfach möglich, dann bräuchten wir die Schuldunfähigkeit nicht!!!
In Detl. mit Beginn der Strafmündigkeit.
Nein.
Ausnahmen gibt es aber auch.
Hä?
Dann haftet aber der gesetzliche Vertreter.
Nein, der haftet niemals für einen anderen.
@Topotec: Natürlich gibt es in Deutschland eine Altersgrenze, ab der man "Strafmündig" ist, also für seine Taten vor Gericht gestellt werden kann, und das ist in D nun mal 14 Jahre. Darunter kann man nicht für Vergehen und Verbrechen vor Gericht gestellt werden.
Aber ein KInd, dass straftechnisch auffällig wird, kann durchaus in ein Heim eingewiesen werden. Das ist aber rechtlich nicht als Strafe anzusehen, sondern soll -was meist nicht funktioniert- dafür sorgen dass Kinder, deren Eltern sie offenbar nicht rechtskonform erziehen, aus diesem Umfeld heraus kommen.
SirPeterGriffin bezieht sich allein auf die Schuldunfähigkeit i.S.d. "Strafmündigkeit"; die ursprüngliche Frage zielte aber auch auf auf die zivilprozessuale Fähigkeit, Beklagter zu sein - und das hat mit der 14-Jahre-Grenze nunmal nix zutun.
Und der Rest an der Antwort war auch Quark...
Wenn du Fakten als Quark ansiehst, dann bist du hier offensichtlich falsch.
Fassen wir's doch mal zusammen:
Aussage 1:
In Detl. mit Beginn der Strafmündigkeit.
Ist falsch, weil sich das allein auf die strafrechtliche Seite bezieht, nicht auf die zivilrechtliche. Zur zivilrechtlichen Seite
- ist der Bezug auf die Strafmündigkeit falsch
- wäre ein Bezug auf die Deliktsfähigkeit falsch
- wäre ein Bezug auf die Geschäftsfähigkeit fasch
- ist allein der Bezug auf die Rechtsfähigkeit zutreffend, § 50 ZPO i.V.m. § 1 BGB.
Aussage 2:
Ausnahmen gibt es aber auch.
Hat mit Ausnahmen nix zutun, weil's ne vollkommen andere Materie ist.
Aussage 3:
Dann haftet aber der gesetzliche Vertreter.
Ist der allergrößte Blödsinn überhaupt.
- Haftung gehört allein ins Zivilrecht und hat mit dem Strafrecht nix zutun.
- Jeder haftet für das, was er selbst verzapft hat - und nicht "für einen anderen".
- Gesetzliche Vertreter i.S.d. Aufsichtsperson haften nur für eigenes Aufsichtsverschulden.
Noch weitere Fragen?
Ja: Wieso sprichst du mich an, wenn du die Aussagen anderer angreifst? Ich habe mich lediglich auf die Frage des Fragestellers, nicht auf irgendwelche Vermutungen, bezogen. Und er fragt halt, ab wann man angeklagt werden kann, das ist rein Strafrechtlich. Wo ihr das zivilrechtliche Zeugs her habt, das frage ich mich.
Ja: Wieso sprichst du mich an, wenn du die Aussagen anderer angreifst?
Du hast mir geantwortet.
Ich habe mich lediglich auf die Frage des Fragestellers, nicht auf irgendwelche Vermutungen, bezogen.
Indem du mir antwortest?
Dann ist es nur logisch, dass ich die Antwort, auf die du Bezug nimmst, ebenfalls miteinbeziehe.
Und er fragt halt, ab wann man angeklagt werden kann, das ist rein Strafrechtlich. Wo ihr das zivilrechtliche Zeugs her habt, das frage ich mich.
Frage lesen hilft:
Ab welchem Alter darf man angeklagt [...]
-> Strafrecht
[...] und ab welchem Alter darf man verklagt werden?
-> Zivilrecht
Angeklagt ab 14, verklagt ab 7.
Angeklagt ab 14 (Strafrecht)
Verklagt ab 7 (Zivilrecht)
Doch!
Nein, das ist einfach falsch. § 50 Abs. 1 ZPO:
Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist.
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
Wenn ein Kind unter 7 beim Spielen ein Haus anzündet, steht der Besitzer dieses Hauses mit leeren Händen da, da das Kind nicht auf Schadensersatz verklagt werden kann.
War groß in den Medien, als ein Knabe im Eingang einer Kirche mit etwas Papier gezündelt hatte. Die Kirche brannte ab.
Wenn ein Kind unter 7 beim Spielen ein Haus anzündet, steht der Besitzer dieses Hauses mit leeren Händen da, da das Kind nicht auf Schadensersatz verklagt werden kann.
War groß in den Medien, als ein Knabe im Eingang einer Kirche mit etwas Papier gezündelt hatte. Die Kirche brannte ab.
Was hat das mit der Frage zutun?
Selbstverständlich kann das Kind auf Schadensersatz verklagt werden. Es bringt nur nichts.
In der Regel ab 14 Jahren.
Strafmündigkeit kennt das deutsche Recht nicht mehr!
Und Ausnahmen gibt es nicht!