Ab wann muss man sich draußen ausweisen?

5 Antworten

Heißt das, man muss keinen draußen mitnehmen, und einfach nur einen besitzen?

Wenn du Deutscher bist und sich nicht im Einzelfall eine Pflicht zum Mitführen eines Ausweisdokuments aus einem anderen Gesetz ergibt*, ist das korrekt.

*In bestimmten Branchen gibt es m. W. für die Arbeitnehmer Ausweispflichten, ebenso müssen Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis einen Ausweis mit sich führen, wenn sie von der Erlaubnis Gebrauch machen - um nur mal zwei Beispiele zu nennen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Man muss nur einen besitzen.

Ich bin mal von der Polizei auf der Straße kontrolliert worden, als ich zu Fuß ohne Ausweis unterwegs war, weil eine bestimmte Person gesucht wurde. Ich musste nur Name und Adresse angeben. Dann durfte ich weitergehen.

Ab wann muss man sich draußen ausweisen? Immer, wenn das von dir verlangt wird, ab 16 Jahren. Natürlich ist das vom Vorteil, wenn dein Ausweis dabei ist, ist doch nicht schwer.

Heißt das, man muss keinen draußen mitnehmen, und einfach nur einen besitzen?

Richtig.

Kann halt sein, wenn deiner Personalien aufgenommen werden sollen und du rein gar nichts dabei hast, um dich auszuweisen, dass die Kollegen mit dir nach Hause fahren, um ein Ausweisdokument in Augenschein zu nehmen.

Aber du kriegst definitiv keine Strafe o.ä., wenn du deinen Ausweis nicht bei dir führst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter
xLunarss 
Fragesteller
 26.11.2023, 17:53

Vielen Dank :)

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Still  26.11.2023, 17:54

Achtung: deine Antwort gilt nur für Deutsche. Ausländer sind verpflichtet einen Ausweis mit sich zu führen.

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xLunarss 
Fragesteller
 26.11.2023, 17:55
@Still

Jaja passt, bin Deutscher

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DerCaveman  27.11.2023, 01:04
@Still
Ausländer sind verpflichtet einen Ausweis mit sich zu führen.

Nur weil ich es nicht gefunden habe: Das steht in welchem Gesetz bzw. ergibt sich woraus?

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DerCaveman  27.11.2023, 08:36
@Still

Da steht aber nichts von einer Mitfuehrpflicht, nur von einer Besitzpflicht (wie auch im PAuswG § 1 fuer Deutsche).

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Dommie1306  27.11.2023, 09:03
@DerCaveman

Hm, das stimmt. Ich bin bei dem Thema nicht mehr firm, bin mir aber 100% sicher, dass wir das damals so gelernt hatten - wurde das entsprechende Gesetz ggf. angepasst?

Die einzige Mitführpflicht von Personalausweisen hab ich jetzt noch im Bezug auf den Zoll hier gefunden:

https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Arbeit/Bekaempfung-Schwarzarbeit-illegale-Beschaeftigung/mb_sofortmeldepflicht_ausweispapiere.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Hier wird DerCavemans Aussage bestätigt:

Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen … (sofern sie von dieser Pflicht nicht befreit sind“, § 3 I S. 1 AufenthG). 3. Die Passpflicht 26 Unter dem Merkmal „besitzen“ in diesem Zusammenhang ist die sog. Verfügbarkeit „… innerhalb einer angemessenen Frist …“ zu verstehen. Eine direkte Mitführpflicht des Passes im Inland gibt es nicht. Lediglich beim Grenzübertritt besteht diese Mitführpflicht (§ 13 I S. 2 AufenthG).

https://shop.boorberg.de/rbv-content/Leseprobe/Weisse_Auslaenderrecht_kurzundklar_LPB.pdf

Still, hast du noch eine andere Quelle? Ansonsten hatten wir beiden ein veraltetest Wissen :D

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Still  27.11.2023, 09:37
@Dommie1306

(1) Ein Ausländer ist verpflichtet,

1.

seinen Pass, seinen Passersatz oder seinen Ausweisersatz und

2.

seinen Aufenthaltstitel oder eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung

auf Verlangen den mit dem Vollzug des Ausländerrechts betrauten Behörden vorzulegen, auszuhändigen und vorübergehend zu überlassen

Daraus ergibt sich für mich, dass er den Ausweis mitzuführen hat, denn sonst kann er dieser Forderung nicht gerecht werden. Sonst würde da stehen, dass er wahrheitsgemäße Angaben machen muß ; - )

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xLunarss 
Fragesteller
 26.11.2023, 17:54

Wie ist es, ab 18?

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Dommie1306  26.11.2023, 17:55
@xLunarss

Genau so. Es gibt keine Ausweismitführpflicht in Deutschland.

Edit: Beachte den Hinweis von Still, er hat vollkommen Recht!

Ausländer sind verpflichtet einen Ausweis mit sich zu führen.
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Du musst als Deutscher nur deine Personalien wahrheitsgemäß angeben. Ein Ausweis hilft dabei natürlich und verhindert, dass die Polizei bei Misstrauen dich zum Ausweis hin fährt.