Ab wann kann man nicht mehr abreiben?

6 Antworten

Bis zur 12. Woche kann man abtreiben. Danach nur wenn es Medizisch notwendig ist oder notwendig sein könnte.

Kann mir einer sagen ab wie vielen Wochen/ Monaten das eintrifft

Kommt auf das Land an, in dem du dich befindest.

Generell wird unterschieden zwischen einer medizinischen Indikation (=die Abtreibung ist nötig, um die Gesundheit und das Leben der Mutter zu bewahren), einer kriminologischen Indikation (=Schwangerschaft ist durch eine Vergewaltigung entstanden) und einer indikationslosen Abtreibung (=die Schwangere will nicht schwanger sein).

Je nach Indikation gibt es unterschiedliche Regelungen in den unterschiedlichen Ländern der Welt.

In Polen ist ein Abbruch ohne Indikation überhaupt nicht möglich.

In manchen Bundesstaaten der USA ist eine indikationslose Abtreibung bereits ab der 6. Schwangerschaftswoche nicht mehr möglich, in Deutschland nach der 12. Woche nach Befruchtung (=14. Schwangerschaftswoche), in den Niederlanden ab der 22. Schwangerschaftswoche.

Abbrüche mit medizinischer Indikation sind in der Regel bis zum Einsetzen der Wehen möglich.

vielleicht auch wieso?

Gute Frage. Länder mit sehr kurzen Fristen versuchen dadurch, Abtreibungen faktisch unmöglich zu machen. Die Niederlande argumentieren damit, dass indikationslose Abtreibungen möglich sein müssen, bis zu dem Punkt, wo der Fötus auch ohne die Mutter lebensfähig wäre. Letztendlich kann man für jeden Zeitpunkt sicher eine gute Begründung finden. Man muss, wenn man eine Frist setzt, halt immer überlegen, dass die Schwangere ja erstmal die Möglichkeit haben muss, die Schwangerschaft zu bemerken, dass sie dann auch noch eine gewisse Bedenkzeit braucht und ob man dem Ungeborenen ab einem gewissen Zeitpunkt ein Lebensrecht zugesteht.

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nicht ausnahmslos erlaubt. Kein Staat innerhalb Europas hat bisher Abtreibung vollständig entkriminalisiert.

Ein Schwangerschaftsabbruch nach der Fristenregelung (also auf eigenen Wunsch ohne Indikation) ist nach Pflichtberatung und mindestens 3-tägiger Bedenkzeit in den ersten drei Monaten (bis zur 14. Schwangerschaftswoche gerechnet nach dem ersten Tag der letzten Regel bzw. bis zur 12. Woche nach der Empfängnis) zwar straffrei, nichtsdestotrotz aber rechtswidrig.

Tatsächlich „erlaubt“ (also nicht rechtswidrig) ist der Abbruch nur bei Vorliegen einer (medizinischen oder kriminologischen) Indikation.

Laut § 218a Absatz 2 (medizinische Indikation) ist der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch dann nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.

Zwei Ärzte müssen zu dieser Überzeugung kommen: derjenige, der die Indikation stellt, und ein anderer, der den Abbruch macht. Beide müssen dafür die gegenwärtigen und die zukünftigen Lebensumstände der Schwangeren in Betracht ziehen und der Frau vor dem Abbruch eine Beratung über Lebensperspektiven mit dem Kind anbieten.

Nach deutschem Recht besteht die Möglichkeit, eine Schwangerschaft aus medizinischer Indikation in jedem Stadium (bis zum Geburtsbeginn) zu beenden, es gibt keine Einschränkung bezüglich der SSW. 

Die Mehrzahl der mit medizinischer Indikation vorgenommen Abbrüche werden letztlich aufgrund einer diagnostizierten Embryopathie durchgeführt. Bei Schwangerschaftsabbrüchen nach Pränataldiagnostik liegen bei 88 Prozent der Spätabtreibungen schwerwiegende klinische Befunde vor, darunter schwere Chromosomenanomalien, fehlende Nieren oder fetale Tumoren. Mindestens 50 Prozent der Kinder hätten keine Chance, das erste Jahr oder auch nur ihre Geburt zu überleben.

Eine kriminologische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch ist gegeben, wenn nach ärztlicher Erkenntnis dringende Gründe dafür sprechen, dass die Schwangerschaft auf einem Sexualdelikt beruht.

Hier erfolgt die Indikationsstellung durch eine Ärztin oder einen Arzt – und nicht etwa durch Staatsanwaltschaft oder Polizei. Für eine kriminologische Indikation ist es nicht notwendig, dass die Straftat zur Anzeige kam.

Bei der kriminologischen Indikation (§ 218a Absatz 3) gibt es keine Beratungspflicht. Das Angebot der Beratungsstellen steht aber auch bei dieser Indikation zur Verfügung.

Auch bei kriminologischer Indikation darf der Abbruch nur bis zum Ende der zwölften Woche nach der Befruchtung (14. Schwangerschaftswoche) durchgeführt werden.

Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs, dem eine medizinische oder auch eine kriminologische Indikation zugrunde liegt, werden von der gesetzlichen Krankenkasse getragen.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

12 Wochen nach der Befruchtung. Da man den genauen Zeitpunkt aber idR nicht kennt, geht man von 14 Wochen nach der letzten Regel aus.

Keine Sorge, deine Frage ist nicht bescheuert! Die Frage, ab wann eine Abtreibung nicht mehr möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Land, in dem du lebst, den medizinischen Richtlinien und Gesetzen.

In den meisten Ländern gibt es eine bestimmte Frist, innerhalb derer Abtreibungen legal durchgeführt werden können. Diese Frist variiert, kann aber oft zwischen 12 und 24 Wochen liegen. Nach dieser Zeit kann es gesetzlich schwieriger sein, eine Abtreibung durchzuführen, es sei denn, es liegen ernsthafte medizinische Gründe vor.

Die Begrenzung der Abtreibungsfrist hängt oft mit der Entwicklung des Fötus zusammen. Später in der Schwangerschaft wird der Fötus lebensfähiger und ein Abbruch kann komplexer und riskanter werden.

Es ist wichtig, dass du dich an medizinische Fachleute oder Beratungsstellen wendest, um genaue Informationen zu erhalten, die für deine Situation und deinen Standort gelten.