Ab "wann" kann man mit 16 ins gefängnis?
Bzw wie lange muss mann "nur" solzialarbeit leisten?
???????
Ja ab welcher straftat bzw was muss man halt machen..?
Wenn Du den Richter davon überzeugt hast, dass 2 Jahre auf Bewährung nicht ausreichen.
was heißt auf bewärung?
6 Antworten
Das Hauptziel im Jugendstrafrecht ist Erziehung, nicht Bestrafung. Daher werden Jugendstrafen (also Haftstrafen) nur bei schweren Delikten (zB Mord) oder mehrfachen Wiederholungstätern verhängt.
Es gibt im Jugendstrafrecht neben der Haftstrafe auch das Instrument des Jugendarrests, beginnend vom Freizeitarrest übers Wochenende bis hin zum Dauerarrest von max. 4 Wochen.
Das Strafmaß liegt aber immer im Ermessen des Richters, daher gibt es keine feste Grenze, ab wann Arrest oder Jugendhaft verhängt wird.
Was meinst du mit "ab wann"? Man kann theoretisch schon mit 14 ins Jugendgefängnis. Wie lange und ob man da überhaupt rein muss entscheidet die schwere der Straftat, sowie die Umstände, die zur Straftat geführt haben und ob du bereits vorbestraft bist.
Das entscheidet der Richter, nicht du.
Es kommt auf die Umstände an.
Strafmündig wird man in Deutschland mit Vollendung des 14. Lebensjahrs, und dann kann man theoretisch auch in Haft kommen, abhängig von der Straftat.
Such dir etwas aus:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005302307
Wenn du dich vor Gericht so aufführst, dass der Richter überzeugt ist, dass eine Bewährungstrafe nicht ausreichend ist
Ja aber was sind denn solche straftaten?