Ab wann ist es Arbeitsverweigerung?

3 Antworten

Wenn du "leise" deine Aufgabe erledigt hast, dann hast du ja immer noch nicht "mitgearbeitet" im Sinn von mündlicher Leistung. Die einzige mündliche Leistung ist dann deine Bemerkung.

Und hier gilt ein alter Beschluss der Kultusministerkonferenz: "Arbeitswille und Arbeitshaltung......sind bei der Benotung....angemessen zu berücksichtigen."

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du es so laut sagst, dass dein Lehrer es hört, dann ja. Behalt es doch für dich. Würdest du das als Angestellter bei deinem Arbeitgeber machen, dann hättest du ziemlich schnell eine Kündigung in der Hand.

Nellooo 
Fragesteller
 05.04.2020, 12:52

Aber es ist doch keine Arbeitsverweigerung, wenn ich die Aufgabe auf die sich die Aussage bezog danach trotzdem erledige und meine Ergebnisse dann beim Vergleichen sogar noch mit der Klasse teile. Ich sehe ein, dass es vielleicht nicht ganz angebracht war was ich gesagt habe, aber ich denke, dass es in der 10. Klasse normal ist, dass sowas vorkommt.

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Shaokid  05.04.2020, 12:58
@Nellooo

Nein, normal ist das nicht. In der 10. Klasse ist man ja keine 12 Jahre mehr alt. Bei Mitarbeitsnoten geht es nicht nur um erledigte Aufgaben. Es geht auch um den Umgangston.

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Es gibt Dinge, die es nie gibt: Dazu gehört, dass (alle) Lehrer bei der Notenverteilung gerecht sind. Es ist nun mal so, dass man sich mit solchen Aussagen, wie Du sie getätigt hast, nicht beliebt macht. Und die Lehrer geben das bisschen Macht, das sie haben, nun mal weiter. Ist gemein, aber leider nun mal „menschlich“.