Ab wann ist ein listenhund kein listenhund mehr?

2 Antworten

So lange ein listenhund mit rein gemixt ist bleibt es ein listenhund.

Nach ein paar Generationen würde man das natürlich irgend wann nicht mehr erkennen.

Dazu gibt es gar keine sicheren Festlegungen.

Wenn ein Hund auffällt und der Verdacht besteht, dass er ein Listenhund-Mix ist, dann muss der Eigentümer auf eigene Kosten ein sogenanntes Phänotyp-Gutachten machen lassen und einen Gentest.

Dann gibt es den schönen Ausdruck, dass "die charakteristischen Merkmale der Rasse (des vermuteten Listenhundes) müssen im äußeren Erscheinungsbild signifikant sein und dominieren".

ABER das ist alles natürlich eine absolut Auslegungssache und hat schon sehr sehr häufig Anlass zu gerichtlichen Auseinandersetzungen gegeben.

Insbesondere dann, wenn jemand den Hund (unwissentlich??) als Mischling angemeldet und jahrelang gehalten hat. OHNE natürlich die erforderlichen Auflagen zu erfüllen. Gefährlich wird es dann, wenn dies so geschieht und der Hund auch bei der Versicherung als Mischling versichert wird.

Wenn dann ein Schaden, möglichst noch ein größerer Schaden, entsteht und in der Schadensaufnahme und -beschreibung irgendwo eine Zugehörigkeit zum Listenhund auftaucht - dann kann es fürchterliche Konsequenzen haben .... denn nichts lieben Versicherungen mehr, als Gründe zu finden, einen Schaden nicht reguliere zu müssen.

Und: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - das gilt auch im Fall der Listenhund-Mixe.