Ab wann bin ich eine Fachkraft? ( Sozialpädagogin)

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es dürfte sich meiner Meinung nach höchstens pädagogische Hilfkraft nennen.

So heißen auch alle Mitarbeiter

  • ohne Berufsabschluss aber mit Berufserfahrung

    Oder eben die

  • mit einer Fülle an theoretischen Kenntnissen (wie ein Studium zu vorgerückter Semesteranzahl) aber ohne Berufserfahrung

ABER:

Es ist nicht verboten, vereinzelte pädagogischen Hilfskräfte mit "erweiterten Kenntnissen" einfach pädagogische Fachkräfte zu nennen. Denn es handelt sich nicht um eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Mit einem Studium der Sozialpädagogik darf man sich nur Sozialpädagoge/Sozialpädagogin nennen, wenn man das Diplom bzw. die Bachelorarbeit geschrieben hat. Erzieher/in darf sich nur nennen, wer das Staatsexamen hat.

Eine Fachkraft für Pädagogik gibt es nicht als anerkannte Berufsbezeichnung. Und alles, was nicht gesetzlich geregelt ist, ist erlaubt.

Das war aber meines Wissens schon lange so und ist keine neue rechtliche Regelung. Vielleicht ist sie in der Hinsicht neu oder soll neu eingeführt werden, dass es für die Zukunft hierfür eine offizielle Regelung geben soll. Aber das weiß ich nicht. Es sind nur Vermutungen. Genaues wirst Du vielleicht über die FH erfahren. Oder frage einfach Deine Kommilitonin, woher sie diese Info bekommen hat.

Uschi2011  28.12.2011, 17:27
@Uschi2011

Anscheinend funktioniert der Link nicht mehr richtig. Dann musst Du selber bei der Jobbörse der Arbeitsagentur die Suchkriterien "pädagogische Fachkraft" eingeben und bekommst dann das Gewünschte angezeigt.

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Eine pädagogische Fachkraft bist du dann, wenn du über einen pädagogischen Berufsabschluss oder eine andere entsprechende Prüfung verfügst (z.B. staatlich anerkannte Erzieherin, Sozialpädagogin BA, Diplom-Pädagogin oder ein vergleichbarer Abschluss). Welche Abschlüsse für deinen Bereich als Fachkraftnachweis gelten, kannst du in den einschlägigen Gesetzen und Ausführungsbestimmungen nachlesen (für die Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen z.B. im SGB VIII, im KiBiz und in den dazugehörigen Verordnungen). Im Studium wirst du wahrscheinlich auch schon mal den Begriff "Fachkraftstunde" gehört haben, der sich nach solchen Regelungen bestimmt.

Mit praktischen Erfahrungen allein und/oder einer noch nicht abgeschlossenen pädagogischen Ausbildung giltst du nicht als Fachkraft. Du hast dann zwar bereits pädagogische Kenntnisse und vielleicht auch schon langjährige Erfahrungen in einem Arbeitsbereich, aber als Fachkraft giltst du trotzdem nicht. Das hat für Arbeitgeber schon deshalb eine praktische Bedeutung, weil Fachkräfte im Sozialwesen in der Regel nach Tarif bezahlt werden müssen. Und die Refinanzierung für dieses Gehalt funktioniert nur, wenn du nach den entsprechenden rechtlichen Regelungen tatsächlich als Fachkraft giltst. Es gibt also keine explizite Regelung, wer alles als pädagogische Fachkraft gilt, aber implizit ist das durch die Vorgaben für die einzelnen Arbeitsbereiche dann doch geregelt.

Es gibt aber nicht wenige Arbeitgeber, die dich vorübergehend als "pädagogische Hilfskraft" einstellen mit der Option, dich nach deinem Studienabschluss sofort als Fachkraft weiterzubeschäftigen. Bis dahin bekämst du oft etwas weniger Geld.

Von der "neuen Regelung" habe ich noch nichts gehört und ich glaube auch nicht, dass es diese Regelung wirklich gibt. Das würde praktisch eine Aufweichung der Sozialarbeiterausbildung bedeuten, weil man keinen Abschluss mehr machen müsste, um Fachkraft zu werden. Man kann sich ab dem 6. Semester als Fachkraft bewerben, allerdings erst für die Zeit nach dem Abschluss (und du solltest ruhig frühzeitig anfangen mit dem Bewerben).

Uschi2011  29.12.2011, 16:35

Auch Du verwechselst hier was:

Eine Fachkraft für Pädagogik gibt es nicht als anerkannte Berufsbezeichnung!

Eine pädagogische Fachkraft bist du dann, wenn du über einen pädagogischen Berufsabschluss oder eine andere entsprechende Prüfung verfügst (z.B. staatlich anerkannte Erzieherin, Sozialpädagogin BA, Diplom-Pädagogin oder ein vergleichbarer Abschluss).

Das ist richtig!

Mit praktischen Erfahrungen allein und/oder einer noch nicht abgeschlossenen pädagogischen Ausbildung giltst du nicht als Fachkraft. Du hast dann zwar bereits pädagogische Kenntnisse und vielleicht auch schon langjährige Erfahrungen in einem Arbeitsbereich, aber als Fachkraft giltst du trotzdem nicht.

Das ist nicht richtig!

Von der "neuen Regelung" habe ich noch nichts gehört und ich glaube auch nicht, dass es diese Regelung wirklich gibt

Doch, die gibt es!

Den Rest habe ich schon an anderere Stelle erklärt.

Man sollte die staatlich anerkannte Berufsbezeichnung nicht mit der Bezeichnung Fachkraft verwechseln!

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Uschi2011  29.12.2011, 16:42
@Uschi2011

Ich habe in meiner Antwort auch gepostet, dass ich eine Bezeichnung "pädagogische Hilfskraft" angemessener halte. Dennoch ist es, wie erwähnt, nicht verboten, eine pädagogische Hilfkraft als pädagogische Fachkraft zu bezeichnen, wenn dies dem Arbeitgber aufgrund der theoretischen und praktischen Kenntnisse gerechtfertigt erscheint. Das liegt einzig und allein an der o.g. Definiton. Es gibt durchaus hier auch noch unterschiedliche Eingruppierungen. Eine examinierte Fachkraft verdient mehr als eine pädagogische Fachkraft. Und diese wiederum mehr als eine pädagogische Hilfkraft. Selbst bei den Examinierten gibt es noch Unterschiede - je nach Art des Examens, der Berufserfahrung, der besetzten Stelle.

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winterschmacht  30.12.2011, 13:02
@Uschi2011

Die "Verwechselung" ist in meiner Antwort nicht zu finden. Ich habe nirgendwo etwas von einer Berufsbezeichnung pädagogische Fachkraft geschrieben (die es so auch nicht gibt, wie du richtig schreibst), sondern von den Voraussetzungen, unter denen man rechtlich als Fachkraft gilt, was wiederum die Voraussetzung für die Kostenübernahme für die Arbeit der Fachkraft ist. Selbst für die von dir erwähnte Stelle als "pädagogische Fachkraft" muss man "pädagogischer Assistent" sein - auch da gibt es eine Verwaltungsvorschrift, wann man das ist (http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVBW-KM-20100623-SF&psml=bsbawueprod.psml&max=true).

Die Einstufung von "pädagogisch erfahrenen Personen" als "Fachkraft" ist eine Ausnahmeentscheidung und nicht die Regel (eben "wenn dies dem Arbeitgber aufgrund der theoretischen und praktischen Kenntnisse gerechtfertigt erscheint", wie du schreibst). Und bei einem Überangebot an tatsächlichen Fachkräften (Sozialarbeitern, Erziehern usw.) dürfte es heutzutage schwer werden, sich ohne abgeschlossene Ausbildung noch als "Fachkraft" einstufen lassen zu können.

Vielleicht reden wir da auch ein wenig aneinander vorbei, weil du dich auf eine andere Ebene des Fachkraftbegriffs beziehst als ich.

Wenn es diese "neue Regelung" gibt, dann bitte: Wo finde ich diese Regelung, am besten die dazugehörige Rechtsverordnung oder andere Vorschrift? Ich bin da gerne bereit, dazuzulernen. Wenn ich selbst schreibe: "Von der 'neuen Regelung' habe ich noch nichts gehört und ich glaube auch nicht, dass es diese Regelung wirklich gibt", dann ist das keine Feststellung, dass es sie nicht gibt und nicht geben könnte. Den Satz darfst du gerne als eine Art Provokation verstehen, diese Aussage zu widerlegen. ;)

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Fachkraft bist du mit bestandenem Examen oder einer vorherigen abgeschlossenen Berufsausbildung. Das es neue Regelungen geben soll, muss so neu sein, dass bisher noch nicht einmal die Presse was davon erfahren hat. Also: Nein, du kannst dich unter den genannten Voraussetzungen nicht Fachkraft nennen.

Uschi2011  28.12.2011, 17:04

Eine Fachkraft für Pädagogik gibt es nicht als anerkannte Berufsbezeichnung

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Uschi2011  29.12.2011, 16:25
@ralosaviv

Fachkraft bist du mit bestandenem Examen oder einer vorherigen abgeschlossenen Berufsausbildung.

Dann lass es mich anders ausdrücken. Mit einem Examen bzw. einer abgeschlossenen Berufsausbildung ist man sicherlich eine Fachkraft. Aber nicht nur damit! Eine Fachkraft kann man auch unter anderen Voraussetzungen sein. Der Unterschied liegt in der Berufsbezeichnung. Mit einem bestandenen Examen bekommt man die staatlich anerkannte Erlaubnis zur Berufsbezeichnung. Ohne natürlich nicht. Aber deshalb kann jemand ohne Examen dennoch eine Fachkraft sein! Deshalb meine Aussage:

Eine Fachkraft für Pädagogik gibt es nicht als anerkannte Berufsbezeichnung!

Solche Berufsbezeichnungen sind z.B. (Examinierte) Erzieher/in, Dipl. Sozialpädagoge/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoge/Sozialarbeiter mit dem Zusatz Bachelor oder Master usw.

Deine Aussage:

Also: Nein, du kannst dich unter den genannten Voraussetzungen nicht Fachkraft nennen.

ist demnach falsch!

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Wahrscheinlich hast du sie falsch verstanden oder sie hat etwas falsch aufgeschnappt. Sie meinte wahrscheinlich NACH dem 6ten Semester. Da hat man i.d.R. den Bachelor und kann sich dementsprechend bewerben.

Uschi2011  28.12.2011, 17:03

Eine Fachkraft für Pädagogik gibt es nicht als anerkannte Berufsbezeichnung

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Mandava  28.12.2011, 17:48
@Uschi2011

Nö, soweit ich weiß kann darunter alles fallen was ne Ausbildung im pädagogischen Bereich hat. Also auch ein BA in Pädagogik.

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Uschi2011  29.12.2011, 16:30
@Mandava

Darunter kann alles fallen, was unter einer Tätigkeit im pädagogischen Bereich fällt, die aufgrund gemachter theoretischer und praktischer Kenntnisse und Erfahrungen beruht. Das ist nicht zu verwechseln mit einer Erlaubnis zur Führung einer staatlich anerkannten Berufsbezeichnung.

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Mandava  29.12.2011, 17:26
@Uschi2011

Das mag alles sein aber darum gings in meinem post doch auch nicht

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Uschi2011  29.12.2011, 21:01
@Mandava

Na ja, aber Du hast der Fragestellerin quasi unterstellt, hier etwas falsch verstanden zu haben. Meiner Kenntnis nach ist das aber nicht der Fall. Vielleicht habe ich mich auch etwas undeutlich ausgedrückt. Nix für ungut! ;-) Ich habe zu dem Thema hier schon so viel unter die anderen Antworten geschrieben; will mich jetzt nicht mehr wiederholen.

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Mandava  29.12.2011, 22:10
@Uschi2011

Es hätte doch sein können dass sie etwas falsch verstanden hat? Wenn wäre das doch auch nicht schlimm gewesen - irgendwie versteh ich das Problem jetzt nicht

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Uschi2011  30.12.2011, 01:13
@Mandava

Es gibt auch kein Problem. Du hast nur eins daraus gemacht.

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Mandava  30.12.2011, 11:40
@Uschi2011

Ich hab keinen aus dem Zusammenhang gerissenen Kommentar unter meinen Post gesetzt ^^ Und nicht nur unter meinen. Lass es das nächste mal doch einfach gut sein.

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solange du keinen Studienabschluss (oder Berufsabschluss, wie Erzieher) hast, bist du nix.

Ganz einfach. Egal welches Semester.

Uschi2011  28.12.2011, 17:04

Eine Fachkraft für Pädagogik gibt es nicht als anerkannte Berufsbezeichnung

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Reservist  28.12.2011, 19:28
@Uschi2011

Das habe ich auch nie behauptet. Mit einem Sozialpädagogischem abgeschlossenem Studium ist man aber eher "Fachkraft", als eine Studentin die nur Abitur hat.

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Uschi2011  29.12.2011, 16:52
@Reservist

solange du keinen Studienabschluss (oder Berufsabschluss, wie Erzieher) hast, bist du nix.

Das ist nicht richtig!

Es gibt:

  • pädagogische Hilfskraft
  • pädagogische Fachkraft
  • examinierte pädagogische Fachkraft

Der Unterschied liegt in der Berufsbezeichnung. Nur wer ein Examen hat, erhält die Berufsbezeichnung z.B. Erzieher/in oder Sozialpädagoge/Sozialpädagogin, Sozialarbeiter/in usw.

Das es keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung: Fachkraft für Pädagogik gibt, ist es auch nicht verboten, sich so zu benennen.

Das ändert natürlich nichts an der Tatsache, dass examinierte Kräfte sowieso Fachkräfte sind. Aber es schließt eben auch nicht aus, dass Kräfte mit anderen Qualifikationen auch Fachkräfte sein können. Das sind dann Fachkräfte ohne Examen. Sie dürfen natürlich nicht die selben Aufgaben übernehmen, wie die examinierten Fachkräfte und verdienen auch weniger. Eine Studentin im 6. Semester und einigen Praktikas kann durchaus eine Fachkraft sein. Aber eben keine examinierte Fachkraft!

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