Ab in den Urlaub abzocke?

4 Antworten

er hat auf buchen gedrückt

Ich würde meinen, daß das ausreicht, um zahlungspflichtig zu sein.

„…er hat auf buchen gedrückt…“

Und vermutlich die Buchung auch bestätigt etc… ich wette ungesehen das in den AGBs stand das die Summe direkt gezahlt werden muss und auch das stornogebühren anfallen…

Nelia1 
Fragesteller
 08.10.2023, 00:45

Also muss er es bezahlen

0
Repwf  08.10.2023, 00:46
@Nelia1

Ich weiß ja nicht was er alles angeklickt und bestätigt hat - ich würde allerdings fast wetten das er zahlen muss

Die haben eigentlich keinen unseriösen Ruf - daher würde ich raten das der Fehler bei ihm lag

1
er hat auf buchen gedrückt

Damit hat er die Reise verbindlich gebucht und sich selbst verpflichtet, alles was in dem Vertrag steht, zu erfüllen.

brach er das eigentlich ab

Nein, eine Reisebuchung kann man nicht abbrechen, wenn man bereits auf "Buchen" gedrückt hat und somit die Reise verbindlich gebucht hat.
Eine Widerrufsfrist wie beim Online-Shoppen gibt's nicht bei Reisebuchungen.

er wurde nie darauf hingerissen das er das zahlen müsse

Doch wurde er, denn das steht alles ganz deutlich in den AGB und im Vertrag. Und bevor er auch "Buchen" gedrückt hat, hat er selbst auf "AGB bestätigen" gedrückt, und damit bestätigt, dass er die AGB gelesen hat und alles akzeptiert, was da drin steht.

Ist halt nicht sehr schlau, irgendwas blind zu bestätigen und fest zu buchen, wenn man gar nicht vorher gelesen hat, was man da bestätigt und was man da bucht.

hat auf buchen gedrückt 

Nee, er auf

Jetzt kostenpflichtig buchen

gedrückt.

muss 4..€ als Sturnugsgebühr zahlen

Glaub ich nicht, das wird viel mehr sein

er wurde nie darauf hingerissen das er das zahlen müsse

Doch, eben mit dem Button! Was soll man denn sonst nach machen?

er hat nie einen Brief bekommen außer den hier muss er das nun bezahlen ?

Muss er auch nicht, der eine reicht.