Ungarische Autobahn Inkasso GmbH (muss Ich Zahlen?)

4 Antworten

@hardles 

denke ich werde dein Verfahren wählen, obwohl ich gewillt bin 300€ zuzahlen.

aber.... bin danach Umgezogen und habe mein Auto umgemeldet, sodass ich den 1. Brief nicht zeitig bekommen habe.

Habe jetzt 5 aufeinmal bekommen mit einer Zahlungsforderung von 600€., weil ich nicht binnen eines Monats gezahlt habe hat sich jede Strafe um 150€ Erhöht, also insgesamt 300€ "Verzugskosten oder was auch immer"

habe mit dem Inkassobüro geschrieben und mein Anliegen wurde an die Betreibergesellschaft gesandt, diese würden dann eine Rückantwort geben.

ich solle aber schon mal 2 X 137€ überweisen.

ich habe das Gefühl das man überall gerupft werden möchte ...:)

http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/ausland/ungarn-autobahnbenutzung/default.aspx erst mal durchlesen und dann kannst entscheiden, so kann man da nix zu sagen.

elus1 
Fragesteller
 23.11.2014, 12:47

adac kann mir nicht helfen habe mit denen auch schon telefoniert, da haben die mir keine konkrete Antwort geben können.Wie IMMER.

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peterobm  23.11.2014, 12:54
@elus1

Auszug: Ich habe eine E-Vignette erworben, kann das aber nicht mehr beweisen. Was kann ich tun?

Bei den nachträglich geltend gemachten Zusatzgebühren handelt es sich nach ungarischem Recht um zivilrechtliche Forderungen.

Rechtlich ist es nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass derartige zivilrechtliche Forderungen auch hierzulande geltend gemacht und unter Umständen auch vollstreckt werden können. In derartigen Fällen müsste ggf. geprüft werden, inwieweit bei einer Zahlungsaufforderung an den Halter möglicherweise ein Verstoß gegen die sog. Ordre-Public-Klausel des Art. 6 EGBGB vorliegt: Wird dem Halter ein Vertragsabschluss auf Nutzung der Autobahn unterstellt, ohne dass er das Fahrzeug tatsächlich selbst gefahren haben muss, liegt fingierte vertragliche Halterhaftung vor, die dem deutschen Zivilrecht unbekannt ist.

Dem ADAC sind bislang keine einschlägigen Fälle bekannt, in denen die „Autobahn Inkasso GmbH“ bzw. der staatliche ungarische Autobahnbetreiber tatsächlich eine Eintreibung in Deutschland versucht haben.

Sollte es im Einzelfall tatsächlich zu einem gerichtlichen Mahnbescheid oder Vollstreckungsverfahren in Deutschland kommen, ist anzuraten, unverzüglich (und nach Einholung der Kostendeckungszusage einer eventuell bestehenden Verkehrsrechtsschutzversicherung) einen ADAC Vertragsanwalt zu konsultieren.

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ich würde nicht zahlen, ich selbst habe auch nicht gezahlt und bis jetzt nichts mehr von denen gehört, meine Sache ist jetzt schon über ein Jahr her. Den Anwalt kannst dir auch sparen