multiConnect GmbH - inkasso hfg
hallo, ich habe eine wichtige frage und hoffe daß jemand sich damit auskennt. wir haben stress mit der multiconnect gmbh. wir hatten damals schon gegen den vollstreckungsbescheid den einspruch eingereicht. der vollstreckungsbescheid wurde durch die snt multiconnect gmbh & co.kg erwirkt. jetzt bekommen wir laufend post von hfg inkasso, die das geld eintreiben wollen, was nicht gerechtfertigt ist. sie haben in der überschrift "forderung der multiConnect GmbH vormals SNT Multiconnect GmbH Co.KG"
nun möchte ich wissen, ist dieser vollstreckungsbescheid überhaupt noch gültig, da es ja scheinbar die snt multiconnect nicht mehr gibt? muss jetzt eigentlich die multiconnect einen neuen mahnbescheid und dann vollstreckungsbescheid erwirken?
ich bin schon der meinung das der vollstreckungsbescheid keine rechtskraft mehr hat, durch die umbenennung oder was da auch gemacht wurde!
2 Antworten
Die Namensänderung oder Umfirmierung stellt keine Rechtsnachfolge dar. Der Schuldner bzw. hier der Gläubiger bleibt derselbe.
Die Forderung wurde weiter gereicht/verkauft/was auch immer. Wenn ein Vollstreckungsbescheid/Pfändungstitel erwirkt wurde gilt der 30 Jahre. In der Zeit muß niemand etwas neues erwirken. Um dich an deine Zahlungspflicht zu erinnern. Wenn die Vollstreckungsbescheid/Pfändungstitel haben müßt ihr zahlen egal ob die ursprüngliche Forderung berechtigt war oder nicht. Ihr hättet früher reagieren müssen bevor es dazu gekommen ist.