Aarbeitsfähig aber der arbeitgeber reagiert nicht auf meinen anrufen und Mails. Habe nach 15 Tage immer noch keinen Dienstplan?

6 Antworten

Du könntest dich ja mal persönlich bemühen und zum AG gehen und nachhaken.

leider war ich anscheinend wieder krank

Wieso "anscheinend"? Entweder Du warst krank oder eben nicht.

Seit wann bist Du wieder arbeitsfähig? Hast Du das sofort gemeldet? Hast Du Deine Arbeitskraft "angeboten"?

Wenn Du arbeiten willst, man Dir aber keine Arbeit gibt, befindet sich der AG nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Er muss Dich dann so bezahlen, als hättest Du gearbeitet. Es können keine Minusstunden entstehen und Du musst auch nicht "nacharbeiten".

Wenn Du jetzt arbeitsfähig bist aber nicht weißt, ob und wann Du arbeiten sollst, ruf noch einmal an (auch im Personalbüro). Schreib auch eine Mail, weise darauf hin, dass Du wieder arbeitsfähig bist aber keine Arbeitszeit für Dich geplant ist und Dir daher Dein Lohn nach § 615 BGB zusteht.

Bist Du z.B. nächste Woche wieder arbeitsfähig, gilt das gleiche wie oben geschrieben. Nachweislich melden und die Arbeitskraft anbieten, dann musst Du mit oder ohne Arbeit bezahlt werden

Warum gehst du nicht einfach mal hin und sprichst mit dem Chef?

Wenn dein Arbeitgeber auf Anrufe oder Mails nicht reagiert, warum gehst du dann nicht Mal persönlich vorbei, um die Sache abzuklären?

Wir können dir hier keinen Einsatzplan erstellen. Dennoch sollte der Dienstplan mMn. spätestens am Tag vorher bekannt gegeben worden sein. Besser wäre natürlich so früh wie möglich, damit man sich darauf einrichten kann und alles organisatorische klären kann.

Gruß