A1 Führerschein im Ausland?

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Niederlande

Die Niederlande haben von dieser Möglichkeit in Art. 110 Wegenverkeerswet 1994 (Straßenverkehrsgesetz) in Verbindung mit Art. 5 Reglement rijbeweijzen (Führerscheinverordnung) Gebrauch gemacht: So dürfen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A und A1 auch in den Niederlanden erst dann am Straßenverkehr teilnehmen, wenn das 18. Lebensjahr vollendet ist.

Seit 23.06.2013 dulden die Niederlande auch minderjährige Inhaber der Klasse A1, sofern sie sich vorübergehend in den Niederlanden aufhalten und im Heimatland das Mindestalter 16 Jahre gilt. Das Mindestalter für niederländische Inhaber der Klasse A1 bleibt aber weiterhin bei 18 Jahren.

Belgien

In Belgien beträgt das Mindestalter für Krafträder (über 50 ccm) bis 125 ccm 18 Jahre (Art. 2). Auch hier könnte es zu Problemen kommen (Praxisfälle liegen aber nicht vor).

https://www.be-fahrschule.de/fahrschule/fuehrerschein/a1.htm