60€ Strafe zahlen unter 16?
Hallo also ich hab ein avv Ticket und ich bin halt eine Station vor der avv Zone eingestiegen und wurde kontrolliert. Jetzt hab ich eine 60€ strafe und ich kann die auch bezahlen aber meine Freunde haben gesagt dass wenn man unter 16 ist muss man das irgendwie nicht. Ich weis es nicht und wenn ich nicht muss ist natürlich besser aber wenn es nicht geht passt auch. Bitte nur antworten die auch helfen. Danke!
6 Antworten
Die Thematik ist bisher nie höchstrichterlich und grundsätzlich geklärt worden.
Ein Beförderungsvertrag, den du eingehst, unterliegt der schwebenden Unwirksamkeit, bis er von den Erziehungsberechtigten genehmigt wird, da er für dich nicht ausschließlich von Vorteil ist.
Da diese i.d.R. kein Einverständnis für eine Schwarzfahrt erteilen, liegt hierüber auch kein wirksamer Vertrag vor, aus dem die Vertragsstrafe von 60,- € abgeleitet werden könnte.
So ist der Tenor vieler Amts- und Landgerichte, die sich in den letzten 50 Jahren mit der Thematik auseinandersetzen mussten.
Unberührt davon bleibt, dass bei Vorsatz der Straftatbestand der Leistungserschleichung nach § 265a StGB erfüllt wäre, denn der Verkehrsbetrieb zur Anzeige bringen könnte.
Das erhöhte Beförderungsentgelt ist gegenüber Minderjährigen im Regelfall nicht durchsetzbar.
Hier hast du noch ein Urteil aus Hamburg und eins aus Bonn:
https://openjur.de/u/141376.html
nicht bindend für andere Gerichte.
Damit hast du zwar recht (der Richter ist schließlich frei in der Rechtsfindung), aber die Tendenz ist insgesamt schon eindeutig.
Du bist Schwarz gefahren, das steht außer Zweifel.
Ebenso, dass dieses bestraft wird.
Ggf müssen deine Eltern das dann übernehmen
Nein müssen sie nicht oder wann wurde die Sippenhaft in Dtl wieder eingeführt?
Ich rate dir dazu dieses Geld schnell zu bezahlen und danach zu vergessen.
Wenn du das Geld nicht bezahlst, gibt es ewigen Ärger mit den Verkehrsbetrieben, du hast Probleme ein Abo zu bekommen und so weiter.
die Verkehrsbetriebe könnten sich einfach weigern dir ein personenbezogenes Dauerticket auszustellen.
Nur ist ein Urteil des Amtsgerichtes Dresden nicht bindend für andere Gerichte.