60€ Strafe zahlen unter 16?

6 Antworten

Von Experte Answer1234567 bestätigt

Die Thematik ist bisher nie höchstrichterlich und grundsätzlich geklärt worden.

Ein Beförderungsvertrag, den du eingehst, unterliegt der schwebenden Unwirksamkeit, bis er von den Erziehungsberechtigten genehmigt wird, da er für dich nicht ausschließlich von Vorteil ist.

Da diese i.d.R. kein Einverständnis für eine Schwarzfahrt erteilen, liegt hierüber auch kein wirksamer Vertrag vor, aus dem die Vertragsstrafe von 60,- € abgeleitet werden könnte.

So ist der Tenor vieler Amts- und Landgerichte, die sich in den letzten 50 Jahren mit der Thematik auseinandersetzen mussten.

Unberührt davon bleibt, dass bei Vorsatz der Straftatbestand der Leistungserschleichung nach § 265a StGB erfüllt wäre, denn der Verkehrsbetrieb zur Anzeige bringen könnte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Das erhöhte Beförderungsentgelt ist gegenüber Minderjährigen im Regelfall nicht durchsetzbar.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
augsburgchris  27.06.2023, 17:16

Nur ist ein Urteil des Amtsgerichtes Dresden nicht bindend für andere Gerichte.

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Du bist Schwarz gefahren, das steht außer Zweifel.

Ebenso, dass dieses bestraft wird.

Ggf müssen deine Eltern das dann übernehmen

kevin1905  27.06.2023, 16:16

Wieso müssen die Eltern das?

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augsburgchris  27.06.2023, 17:13

Nein müssen sie nicht oder wann wurde die Sippenhaft in Dtl wieder eingeführt?

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Ich rate dir dazu dieses Geld schnell zu bezahlen und danach zu vergessen.

Wenn du das Geld nicht bezahlst, gibt es ewigen Ärger mit den Verkehrsbetrieben, du hast Probleme ein Abo zu bekommen und so weiter.

die Verkehrsbetriebe könnten sich einfach weigern dir ein personenbezogenes Dauerticket auszustellen.