6 in Matheklausur wegen abschreiben, was tun?

4 Antworten

Wenn der Lehrer während der Klausur bzw. in der Auswertung feststellt, dass Du abgeschrieben hast, ist die 6 natürlich gerechtfertigt.

Für den Banknachbarn ist das zwar ärgerlich, aber auch da sehe ich wenig Chancen. Der Lehrer kann nicht wissen, ob Du von ihm unbemerkt abgeschrieben hast, oder ob er Dich hat abschreiben lassen. Von daher sehe ich auch seine 6 als durchaus vertretbar an.

Ein Gespräch mit dem Lehrer sollte aber Klarheit verschaffen.

Noten sind durchaus abänderbar. Wenn du ehrlich bist, dann sagst du dem Lehrer, dass du es warst, dann bekommt dein Kumpel die Note, die er verdient hat.

Du hast betrogen, deshalb ist deine 6 gerechtfertigt.

Letztendlich ist es die Entscheidung deines Lehrers.

Ich persönlich lasse in einem solchen Fall, indem ich den Betrug erst beim Korrigieren bemerke, die beiden Schüler die Arbeit unangekündigt noch einmal schreiben und dann sehe ich sehr schnell, von wem das Original stammt.

Der Lehrer muss euch in der Klausur nicht erst ermahnen, wenn er deutlich sieht, dass Du abgeschrieben hast. Von daher ist die 6 gerechtfertigt.

Ob Du Deinen Mitschüler da raus bekommst, ist fraglich. Sprich mit dem Lehrer und sag, dass er damit nichts zu tun hatte. Wenn der Mitschüler Dich aber hat abschreiben lassen, dh eine aktiven Part darin hatte, wird es aber eher unwahrscheinlich. Dann ist er ja nicht unbeteiligt. Sprich mit dem Lehrer.

Das ist unzulässig, was der Lehrer gemacht hat. Das wäre nur bei unzulässiger Gemeinschaftsarbeit möglich, aber nicht beim Abschreiben. Sofort beanstanden, ich würde sogar mit Anwalt drohen.

Hacker48  10.11.2021, 11:04

Betrügen und dann mit Anwalt drohen, der Klassiker.

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nobytree2  10.11.2021, 11:05
@Hacker48

Das was nicht geht, ist pauschal beiden eine 6 zu geben. Deswegen Anwalt, weil hier jemand unschuldig und damit ungerecht sanktioniert wird.

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jursi190  10.11.2021, 11:12
@nobytree2

Wer sagt denn, dass die Note des Banknachbarn "pauschal" war?

Wenn der Lehrer ein gleiches Muster in der Auswertung erkannt hat, oder gar noch während der Klausur den Betrugsversuch erkannt hat, sind beide Noten gerechtfertigt.

Mit einem Anwalt gegen eine Note vorzugehen ist Zeit- und Geldverschwendung.

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nobytree2  10.11.2021, 11:17
@jursi190

Das stimmt nicht: Derjenige, von dem abgeguckt wurde, muss keine 6 dulden!

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jursi190  10.11.2021, 11:25
@nobytree2

Falsch.

Die gleiche Bewertung beider resultiert ja daraus, dass der Lehrer entweder während der Klausur gesehen hat, dass der Nachbar hat abschreiben lassen, oder dass sich in der Auswertung eine identische Lösung mit ggfs. identischen Lösungsweg gezeigt hat und hier nicht gesagt werden kann, wer von wem abgeschrieben hat.

Die beiden Noten sind mE gerechtfertigt.

Ein Anwalt ist überdies Verschwendung.

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nobytree2  10.11.2021, 11:27
@jursi190

 identischen Lösungsweg gezeigt hat und hier nicht gesagt werden kann, wer von wem abgeschrieben hat.

Das rechtfertigt keine 6. Eine Sanktion ist nur möglich, wenn der Täuschungsversuch beim Sanktionierten nachgewiesen wird. Keine reine Verdachtssanktionierung, das ist unzulässig. Der andere hat keinen Täuschungsversuch begangen, darf also nicht als Täuschender aus der Beurteilung genommen werden.

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jursi190  10.11.2021, 11:34
@nobytree2
Das rechtfertigt keine 6. 

... Du scheinst nie an einer Hochschule gewesen zu sein.

(...) wenn der Täuschungsversuch  beim Sanktionierten nachgewiesen wird.

Wer sagt denn, dass dies nicht der Fall war?

Wir beide kennen die genaueren Umstände der Benotungsgrundlage nicht. Der Sachverhalt lässt aber den Schluss zu, dass der Banknachbar hat abschreiben lassen.

Wenn der Lehrer dies in der Klausur bemerkt hat, sind beide Noten gerechtfertigt, auch ohne irgendeine Ermahnung.

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Hacker48  10.11.2021, 11:34
@nobytree2

Zum Glück werden an einen Lehrer nicht die gleichen Maßstäbe angelegt, wie an einen Staatsanwalt vor Gericht. 😉

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nobytree2  10.11.2021, 11:46
@jursi190

Doch, ich war und bin an einer Hochschule.

lässt aber den Schluss zu, dass der Banknachbar hat abschreiben lassen.

Objection: Der Sachverhalt legt das nicht nahe, reines Vermuten.

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jursi190  10.11.2021, 11:56
@nobytree2

Dann müsstest Du aber wissen, dass dieses Verfahren - gerade in Zeiten von E-Learning und E-Klausuren - gängige Praxis ist. Denn wie sonst, sollte man in E-Klausuren zu Hause Betrugsversuche identifizieren.

Der Satz "da das auf meinem Mist gewachsen ist" lässt ebendiesen Schluss zu (auch wenn nur mutmaßlich).

(...) reines Vermuten.

Genau das machen wir beide.

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Finnnn805 
Fragesteller
 10.11.2021, 11:59
@jursi190

er hat mich abschreiben lassen, ich denke aber nicht das sich das beweisen lässt, da man in der Arbeit ja direkt nebeneinander saß.

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jursi190  10.11.2021, 12:01
@Finnnn805

Das ist ein entscheidendes Detail. Wenn er Dich hat abschreiben lassen, sind beide Noten gerechtfertigt, wenn der Lehrer dies erkannt hat. Eine Ermahnung während der Klausur ist nicht erforderlich.

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Idris164  10.11.2021, 11:05

Komm mal wieder runter.. er schreibt ab und du willst mit dem Anwalt drohen?

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nobytree2  10.11.2021, 11:05
@Idris164

Das was nicht geht, ist pauschal beiden eine 6 zu geben. Deswegen Anwalt, weil hier jemand unschuldig und damit ungerecht sanktioniert wird.

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Shalidor  10.11.2021, 11:05

Quelle? Und mit Anwalt drohen bei einer (in meinen Augen für den Fragesteller gerechtfertigten) 6 ist schon sehr lächerlich, damit macht man sich weder beim Lehrer beliebt, noch kommt das in der Klasse gut an.

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nobytree2  10.11.2021, 11:06
@Shalidor

Das was nicht geht, ist pauschal beiden eine 6 zu geben. Deswegen Anwalt, weil hier jemand unschuldig und damit ungerecht sanktioniert wird.

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Shalidor  10.11.2021, 12:55
@nobytree2

Woher willst du wissen, dass der Lehrer einfach auf Verdacht beiden eine 6 gegeben hat? Nicht nur das Abschreiben ist verboten, sondern auch das gezielte Abschreiben lassen. Wenn der Lehrer das gesehen hat kann er durchaus beiden eine 6 geben.

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