50er Mopeds die über 45km/h gehen?

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Moin,

alle 50er, die zwischen 01.04.1986 bis 31.12.2001 in der BRD (Deutschland West) zugelassen wurden, dürfen 50km/h fahren. Hierzu gibt es eine Ausnahmeregelung im Rahmen der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) nach § 18 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und § 76 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Vor diesem Datum waren nur 40km/h erlaubt. Nach diesem Datum 45km/h.
In der Zeit gab es Marken wie Zündapp, Kreidler, Herkules, Honda, Puch, etc.

Für DDR-Mopeds (es gab nur den Moped-Hersteller Simson) wurde im Einigungsvertrag (Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21; auch §76 FeV Punkt 8 Absatz 1b) die in der DDR erlaubte Geschwindigkeit von 60km/h für alle 50er übernommen, die bis zum 03.10.1990 in der DDR, bzw. bis 28.02.1992 in Deutschland zugelassen worden sind. Dies betrifft folgende Simson-Modelle:

  • SR 1
  • SR 2
  • SR 4-1 Spatz
  • SR 4-2 Star
  • SR 4-4 Habicht
  • KR 50
  • KR 51 "Schwalbe"
  • S50 (alle Typen)
  • S51 (alle Typen ohne "/" hinter der 51 in der Typenbezeichnung)
  • S51/1 (nur bis og. Zulassungsdatum)
  • SR 50 (alle Typen ohne "/" hinter der 50 in der Typenbezeichnung)
  • SR 50/ (nur bis og. Zulassungsdatum)

Die einzige Ausnahme bildet das Modell SR 4-3 "Sperber". War zwar eine 50er, die allerdings vom Werk aus schon 75 fuhr und somit nicht mehr unter Leichtkraftrad, sondern unter Kleinkraftrad geführt wird und deshalb auch der AM nicht mehr ausreicht.

Woher ich das weiß:Hobby – 2 Triumph Trident 900 und 2 Simson S51 B2-4

PommesCst 
Fragesteller
 17.02.2023, 18:38

Ich danke dir

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Es gab einen gewissen Zeitraum, wo die 50er Mopeds/Mokicks in Westdeutschland 50 km/h fahren durften. Die wären dann wohl auch von der Ausnahmeregelung betroffen, die für die DDR-Mopeds gilt. Aber ist halt nur wenig schneller als die derzeit geltenden 45 km/h.