50 ccm Roller mit B-Führerschein?
Ich habe vor ein paar Tagen den normalen Klasse B-Führerschein gemacht. Ein bekannter will mich heute mal auf seinem 50-er Roller ein paar Runden drehen lassen. Darf ich das dann überhaupt? Vor allem weil ich noch 17 bin und eigentlich ja begleitendes Fahren habe?
2 Antworten
Ja, darfst Du.
Die Klasse B enthält auch die Klassen AM und L.
Für Klasse AM liegt das Mindestalter bei 15 Jahren, bei Klasse L bei 16 Jahren. Da Du die Klasse BF17 hast, hast du das Mindestalter für die Klasse AM und L bereits erreicht und kannst diese in vollem Umfang nutzen.
Du brauchst bei Fahrzeugen der Klasse AM und L keine Begleitperson.
Bitte beachten: Falls der Trecker für die mit Klasse L in Frage kommt.
Klasse L ist eine "zweckegebundene Fahrerlaubnis" und gilt nur für Fahrten mit land- oder forstwirtschaftlichem Zwecke. Wenn Du einen Traktor unter 3,5t zu einem nicht lof Zwecke fahren willst, benötigst D die Klasse B (oder BF17, wenn Du Deine Begleitperson mitnimmst.
Aber zurück zu Deiner Grundfrage:
Ja, den Roller darfst Du alleine fahren.
(Meine Tochter hatte damals auch mit BF17 einen 50ccm Roller)
Kein Problem.
Das "Begleitete Fahren" steht ja bei "B" und nicht bei dem Eintrag für den "AM".
AM dürftest du ja M. E. mit 15 bereits machen.
Diese Herabsetzung des Alters hatte ich mitbekommen, nur das es noch ein halbes Jahr eher (14,5) möglich ist, war mir nicht bekannt. Aber ich glaube, das hat nur was mit den Führerschein beginnen zu tun. Fahren ist trotzdem erst ab 15 erlaubt. Glaube ich.
Das mit dem alten 3er hatte ich noch in der Fahrschule erklärt bekommen. Die alten 3er hatte die 80er Moppeds drin und wurden auf 125er erhöht. Aber da war irgendwas mit gedrosselt auf 80 km/h gewesen.
genaugenommen, ab14,5 Jahren.