45 km/h Auto schneller machen :)

6 Antworten

wenn das Fahrzeug 400cm3 hat darfst du es mit 16 Jahren (und FS-Klasse S) gar nicht fahren.

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen (aus § 6 FeV).

Will nur bemerken, das das vom gestelltem Team abweicht. Wenn jemand so nen Motor schneller haben will, wird sich im klaren sein was passiert. Meine Zündapp CS 25 ist 90KmH gelaufen ... hab damit die Zivielen überholt... Führerschein mit 21 plus Soziale Stunden und Verschrottungsnachweis war das Resultat. Die Gesichter von der Rennleitung in grün wahren es wert, heute würde ich es nicht mehr machen, da es so lange nachhängt und aufgebauscht wird. Es sollte aber alles angepasst werden, wie ich es getan habe. Es ist eigendlich ein Zündapp KS 80 Motor und Bremsen gewesen, der Rest war Mofa.

Das ist ein Spiel mit dem Feuer... noch nie in der Zeitung gelesen, dass die "Betriebserlaubnis" erlischt, wenn man an seinem Moped rummanipuliert hat?

Die Polizei hat bei manchen Überprüfungen mobile Gerate dabei, auf das sie die Motorräder... weil das sind sie dann... stellen kann: Für Dein Gefährt reicht eine Fahrt "um den Block": Der Polizist muss nur per Augenschein bezeugen... die rechtlich verwertbare Prüfung erfolgt dann beim TÜV!

Erstens werden die Teile sofort eingezogen und sichergestellt.

Zweitens erwartet Dich eine Anzeige wegen "Fahren ohne Führerschein"... denn für diese Geräteklasse ist Dein Führerschein nicht ausreichend. [Ergo: Deinen Autoführerschein dann auch nicht mehr begleitend ab 17,... spätestens 18 Jahre...- ... sondern erst mit 20,..21 Jahren??]

  1. Das Manipulieren ist ein Straftatbestand! ... Und glaube nicht, dass die Gutachter nicht draufkommen "Wie" manipuliert wurde. Und es dem Vorbesitzer anhängen zu wollen,... einer unbekannten fremden Person.... Nüscht: Der Richter geht immer davon aus, dass der Fahrzeughalter das alleinige Interesse hat, das Gerät zu manipulieren.

  2. Die Betriebserlaubnis für das Gefährt erlischt......

Ist es das wert?

Norbert

Werkstatt wird Dir das nicht machen, da die sich nicht Strafbar machen werden oder einen Tod auf dem Gewissen haben möchten. Es kann sein das Leute das drauf haben die das als Sport betreiben, die fahren aber nicht im Öffendlichem Verkehr.

Das geht, natürlich. Das wäre dann aber Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz und eventuell gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Folge: Entzug der Fahrerlaubnis, Führerscheinsperre, Punkte in Flensburg und eine saftige Geldstrafe. Gerade die Klasse S Vehikel hat die Polizei gern im Auge, weil sie halt gerne manipuliert werden. Ist es das wert?

ginatilan  28.05.2012, 15:54

Punkte in Flensburg

Falsch!

Ist die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Sperre (§ 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs) angeordnet worden, so werden die Punkte für die vor dieser Entscheidung begangenen Zuwiderhandlungen gelöscht.

http://dejure.org/gesetze/StVG/4.html

bitte erst informieren, dann posten

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