200 € gefunden? Abgeben, oder behalten?

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es wäre auf jeden Fall richtig es abzugeben. Du darfst es auch Gesetzlich nicht behalten. Es ist nicht dein Eigentum und daher Diebstahl. Was ich selbst machen würde kann ich dir nicht sagen.

sharenoevil  05.09.2017, 12:44

Wenn man es beim Fundbüro abgibt, ganz wichtig: genauen Fundort und Funddatum/Zeit angeben. Die kann nur der Verlierer wissen, ist hilfreich fürs Fundamt. Und natürlich angeben, dass man nach 6 Monaten falls sich niemand meldet, Eigentümer werden möchte. :)

Man könnte auch am Fundort einige Zettel aushängen mit
der Info Geld gefunden (genuen Betrag und Stückelung nicht
angeben, weiß nur der Besitzer :) und seine Telefonnummer
für Rückfragen.

1

bei der Polizei abgeben das ist unfair, es zu behalten. Bei 20 Euro fänd ich es auch noch verständlich, aber 200 Euro sind viel Geld, ich würde mir das erst gar nicht überlegen, und dazu noch kurz vor Weihnachten..... komm, sei ehrlich und gib es ab.

behalten, ich hatte nur mal angst, als meine frau in der bank 400€ gefunden hatte, dass die kamera sie gesehen hätte, aber hat sie wohl nicht

BGB § 965 Anzeigepflicht des Finders

(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. (2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

STGB § 246 (1) beschreibt die Strafen für Unterschlagung, dazu gehört auch Fundunterschlagung und auch das Spenden des Gelds ist eine Fundunterschlagung. Ließ es dir selbst durch.

Gibt es bis zu 3 Jahren Haft für, zumindest aber eine Geldstrafe (ab 90 Tagessätzen bist du Vorbestraft).

Für ettlich anderen hier ist dann noch StGB § 111 "Öffentliche Aufforderung zur Straftat" interessant und die GF Betreiber sollten sich mal StGB § 27 "Beihilfe" durchlesen!

Deine Ehrlichkeit ehrt dich. Aber: wer wird schon wg. 200EUR - in der vorweihnachtliche Zeit - Anzeige im Fundbüro aufgeben? Behalte es, solltest du spitzkriegen, daß jemand die glaubhaft und ernsthaft sucht, kannst ihm/ihr immer noch zurückgeben. LG, Nx.